Neuerlass der Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See für die Jahre 2024 - 2028


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 07.03.2024 ö beschließend 20

Sachverhalt

Die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See ist neu zu erlassen.
Der Geltungsbereich der bisherigen Verordnung erstreckte sich über das gesamte Gemeindegebiet. Zudem war sie zeitlich unbefristet gültig. Voraussetzung für diesen Verordnungserlass ist eine pflichtgemäße Ermessensausübung durch die Gemeinde. Diese ist jedoch nur bei zeitnaher Betrachtung aller Umstände möglich. Eine Dauerrechtsverordnung ist somit unzulässig. Der räumliche Geltungsbereich der Verordnung muss sich auf das Umfeld der anlassgebenden Veranstaltung beschränken. Aus diesem Grund darf die Freigabe nicht für das gesamte Gemeindegebiet erfolgen.
Im Rahmen einer Anhörung wurden folgende Fachstellen um Stellungnahmen gebeten:
Örtliche Kirchen, Gewerkschaft, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landratsamt, Landesverband des Bayerischen Einzelhandels.
Die Industrie- und Handelskammer für Niederbayern äußerte keine Einwendungen gegen die Festsetzung der Termine für die Jahre 2024 bis 2028.
Durch die anderen Fachstellen wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Somit erfolgte deren formlose Zustimmung.


V E R O R D N U N G

über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im

Markt Eging a.See


Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), das zuletzt durch Artikel 430 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erlässt der Markt Eging a.See folgende Verordnung:
§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Ziff. 1 LadSchlG dürfen sämtliche Verkaufsstellen im Ortsbereich des Marktes Eging a.See (Hauptort) aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in den Jahren 2024 bis einschließlich 2028 am

10.03.2024, 09.03.2025, 08.03.2026, 14.03.2027, 12.03.2028                (Primlsonntag)
12.05.2024, 01.06.2025, 17.05.2026, 09.05.2027, 28.05.2028                (Pfingstmarkt)
01.09.2024, 07.09.2025, 06.09.2026, 05.09.2027, 03.09.2028                (Ägidimarkt)
03.11.2024, 02.11.2025, 08.11.2026, 07.11.2027, 05.11.2028                (Martinsmarkt)

jeweils von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Diese Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen in der Gemeinde Eging a.See vom 08.06.1999, zuletzt geändert am 28.08.2013, außer Kraft.


Eging a.See, 07.03.2024

MARKT EGING a.SEE


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W. Bauer, 1. Bürgermeister

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, die Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Markt Eging a.See neu zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2024 07:36 Uhr