Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Fasanenfeld V“ mittels Deckblatt Nr. 6 wurde in der Zeit vom 26.03.2024 bis einschließlich 29.04.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a i.V.m § 4a Abs. 3 BauGB und in der Zeit vom 19.03.2024 bis einschließlich 25.04.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde keinerlei Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
- Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Passau, Kreisbauamt
- Landratsamt Passau, Untere Wasserrechtsbehörde
- Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- Regierung von Niederbayern
- Landratsamt Passau, Kreisbrandrat
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Bund Naturschutz – Kreisgruppe Passau
- Vermessungsamt Vilshofen
- Bayernwerk Netz
- Deutsche Telekom
- AWG Donau-Wald
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
Abwägung:
Zu 4a:
Wird zur Kenntnis genommen.
zu 4b:
Siehe hierzu die geleichlautende Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht
zu 4c:
Die Verfahrensvermerke werden zum beschleunigten Verfahren entsprechend angepasst.
zu 4d:
Die Ziff. I.2 wird entsprechend korrigiert.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4d soweit erforderlich, zu ergänzen abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 die Abwägungen zu den Ziffern 4a – 4d soweit erforderlich, zu ergänzen abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 15 : 0
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
Abwägung:
Zur Stellungnahme vom 15.04.2024 bezüglich der ordnungsgemäßen Entwässerung aus dem Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 6 „Fasanenfeld V“ wurden die wasserrechtlichen Erlaubnisse seitens der Verwaltung nochmals genau überprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aus dem Bereich der Fl.Nr. 1416/1 Gem. Eging a.See bereits wasserrechtlich genehmigt wurde.
Mit Bescheid vom 28.08.2004, Az. 641/11-2000101, wurde auch für das Einzugsgebiet aus der Fl.Nr. 1416/1 Gem. Eging die gehobene Erlaubnis, hier Mischwassereinleitung, erteilt.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ die Ziff. II. 3 Erschließung, entsprechend zu überarbeiten, da mit Bescheid vom 28.08.2004, Az. 641/11-2000101, für den Einzugsbereich des Deckblattes Nr. 6 eine gehobene Erlaubnis, hier Mischwasserbeseitigung, erteilt wurde.
Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, SG 53 Wasserrecht zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ die Ziff. II. 3 Erschließung, entsprechend zu überarbeiten, da mit Bescheid vom 28.08.2004, Az. 641/11-2000101, für den Einzugsbereich des Deckblattes Nr. 6 eine gehobene Erlaubnis, hier Mischwasserbeseitigung, erteilt wurde.
Abstimmung: 15 : 0
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan „Fasanenfeld V“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.