Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Sommerau“ mittels Deckblatt 11 wurde in der Zeit von 21.03.2024 bis einschließlich 22.04.2024 die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 15.03.2024 bis einschließlich 18.04.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde kein Einwand vorgebracht.
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung
- Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin
- Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich
- Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
- Landratsamt Passau, Untere Wasserrechtsbehörde
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
- Bund Naturschutz Kreisgruppe Passau
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- AWG Donau-Wald
- Telekom Deutschland GmbH
- Bayernwerk Netz
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Nachweis über die Abbuchung von 1677 WP vom Ökokonto der Sparkasse Passau dem Landratsamt Passau bereits übersandt wurde.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 0
MGR Stetter wegen persönlicher Beteiligung nicht abgestimmt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Fachstelle zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderung im Deckblatt Nr. 11 zum Bebauungsplan „Sommerau“ vorzunehmen ist.