Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 wurde in der Zeit vom 13.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit vom 05.12.2023 bis einschließlich 12.01.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Es liegen folgende Stellungnahmen von Bürgern vor:
Stellungnahme einer Bürgerin v. 22.01.2024
Abwägung:
zu 1.
Die vorliegende Planung erfüllt die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vollständig. Somit ist dieses Verfahren anwendbar. Der Flächennutzungsplan wird gem. gesetzlicher Grundlage im Zuge des Verfahrens nachrichtlich angepasst.
zu 2.
Nicht Gegenstand dieses Verfahrens
zu 3.
Durch die Entsiegelung der bisher asphaltierten Flächen wird eine Verbesserung der Situation erreicht. Weiterhin wurden zwischenzeitlich Maßnahmen zur Versickerung eines Teils des anfallenden Oberflächenwassers geplant, deren Ausführung in einem städtebaulichen Vertrag gesichert wird (sh. Punkt 6.3.2 der Begründung).
zu 4.
Meinungsäußerungen werden nicht kommentiert.
zu 5.
Nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Auf die Abwägung zu Pkt. 3. wird verwiesen. Die weiteren unbelegten Behauptungen und Meinungsäußerungen werden nicht kommentiert.
zu 6.
Auf die Abwägung zu Pkt. 3. wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände 1 - 6 der Bürgerin aus Eging sowie die entsprechenden Abwägungen dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände 1 - 6 der Bürgerin aus Eging sowie die entsprechenden Abwägungen dazu zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 12 : 3
Stellungnahme einer Bürgerin v. 18.01.2024
Abwägung:
Die Anregung der Bürgerin aus Eging wird zur Kenntnis genommen, ein entsprechender Hinweis dazu wird im Bebauungsplan eingefügt. Zudem wird mitgeteilt, dass die Beweissicherung vor Ort bereits durchgeführt wurde.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand der Bürgerin aus Eging sowie die entsprechende Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand der Bürgerin aus Eging sowie die entsprechende Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht
- Landratsamt Passau, Untere Wasserrechtsbehörde
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 08.01.2024
Abwägung zu 3a.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Geltungsbereich den bestehenden Bebauungsplan weiterführt (sh. Begründung). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und gleichzeitig auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Städtebau verwiesen.
Abwägung zu 3b.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass in Anlehnung an den weitergeführten Bebauungsplan keine Zonierung der Nutzungen vorgesehen wird.
Abwägung zu 3c.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Darstellung verdeutlicht wird.
Abwägung zu 3d.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Städtebau verwiesen wird.
Abwägung zu 3e.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Zahl der Wohnungen auf max. 30 begrenzt wird.
Abwägung zu 3f.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass in der Begründung bereits eine Erläuterung zu den abweichenden Abstandsflächen enthalten ist. Diese wird mit weiteren Erläuterungen ergänzt.
Abwägung zu 3g.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass durch diese Festsetzung bauordnungsrechtlich widrige Zustände durch Stellplätze außerhalb der dargestellten Baufenster vermieden werden sollen. Aufgrund der Festlegung, dass im Bereich der Schutzzone des Mischwasserkanals keine Gebäude zulässig sind, wird die Darstellung der Baufenster für Carports und Nebengebäude hier zurückgenommen. Die Errichtung von nicht überdachten Stellplätzen im Bereich der Schutzzone ist möglich.
Abwägung zu 3h.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis zur Kenntnis genommen wird.
Abwägung zu 3i.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis zur Kenntnis genommen wird. Auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde wird verwiesen.
Abwägung zu 3j.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis zur Kenntnis genommen wird. Die rechtsgültige Stellplatzsatzung des Marktes Eging a.See ist anzuwenden.
Abwägung zu 3k.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Schutzzone vermaßt wird und eine textliche Festsetzung zu zulässigen bzw. unzulässigen Maßnahmen in der Schutzzone verfasst wird. Auf die Abwägung zu Pkt. 3g wird verwiesen.
Abwägung zu 3l.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen wird.
Abwägung zu 3m.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Darstellung entsprechend ergänzt wird.
Abwägung zu 3n.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass auf die Abwägung zur Stellungnahme des SG Städtebau verwiesen wird.
Abwägung zu 3o.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass das Deckblatt die Nr. 23 erhält. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Abwägung zu 3p.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis zur Kenntnis genommen wird. Für Carports und andere Nebengebäude wird das Gründach verpflichtend festgesetzt.
Abwägung zu 3q.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass auf die Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde verwiesen wird.
Abwägung zu 3r.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Planung zur Behandlung des Oberflächenwassers erstellt wurde und die Ergebnisse in die Begründung einfließen. Dies ist zudem Teil der Erschließungsplanung und wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Weiterhin wird auf die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden verwiesen, die keine Einwände gegen die Planung vorgebracht haben.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände 3a. – 3r. des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände 3a. – 3r. des Landratsamtes Passau, Bauwesen rechtlich, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Landratsamt Passau, SG 72 Städtebau v. 08.01.2024
Abwägung zu 1.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Vorhabensträger formuliert und abgeschlossen wird.
Abwägung zu 2.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass zulässige Grundfläche an die Orientierungswerte der Baunutzungsverordnung angepasst und unmissverständlich festgelegt wird.
Für Geltungsbereich 2 wird eine Wandhöhe ab Erdgeschossniveau festgelegt. Die Spanne dieses Niveaus wird auf 0,5 m beschränkt. Die Dachneigung im Geltungsbereich 2 wird auf 20° beschränkt.
Die Bestandshöhen des Abbruchgebäudes werden im Schemaschnitt dargestellt. Die geplante Gebäudehöhe wird die bisher vorhandene Firsthöhe um ca. 1,0 m und damit nicht wesentlich überschreiten.
Abwägung zu 3.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass eine Festsetzung zur Regelung der zulässigen Abgrabung/Aufschüttung ergänzt wird.
Abwägung zu 4.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen entsprechend der PlanZV gekennzeichnet werden. Nach derzeitigem Planungsstand handelt es sich bei den Neubauten um Gebäude der Gebäudeklasse 3. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und umgesetzt.
Abwägung zu 5.:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Darstellung korrigiert wird.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände 1 - 5 des Landratsamtes Passau, SG Städtebau, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände 1 - 5 des Landratsamtes Passau, SG Städtebau, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 28.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Flächennutzungsplan gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nachrichtlich geändert wird.
Bezüglich evtl. vorhandener Gehölze mit Habitatstrukturen wurde eine Kartierung durchgeführt, bei der Quartiere identifiziert und beurteilt wurden. Erhaltungsmöglichkeiten wurden geprüft und vorgezogene Ersatzmaßnahmen eingeleitet. Die Begründung wird dahingehend ergänzt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz v. 11.12.2023
Abwägung:
Der Geltungsbereich 1 ist wie bisher Teil des Mischgebiets, das sich entlang des Straßenzugs Oberer Markt-Marktplatz-Unterer Markt befindet. Die Nutzungen werden durch die gegenständliche Bebauungsplanänderung nicht geändert oder intensiviert.
Die öffentlichen Stellplätze nördlich des Baufensters waren auch bisher schon vorhanden und werden lediglich umorganisiert. Zusätzlich wird eine Festsetzung formuliert, die die Anordnung schützenswerter Räume an der Nordfassade ausschließt.
Die dargestellten Parkplatzflächen werden zukünftig ausschließlich der Wohnnutzung im Süden zugeordnet. Da die Flächen bisher als Parkplatzflächen für einen Einzelhandelsbetrieb genutzt wurden, ist eine Verbesserung der Situation hinsichtlich der Rücksichtnahme zu erwarten.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion v. 28.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis zur Kenntnis genommen wurde. Die genannten Vorschriften werden im Rahmen der Planung eingehalten.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Kreisbrandinspektion, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, Kreisbrandinspektion, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
Regierung von Niederbayern v. 12.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Einwand zur Kenntnis genommen wurde. Die Begründung wird um eine genauere Erläuterung des geplanten Bebauungskonzepts, wie im Aufstellungsbeschluss vom 12.10.2023 bereits enthalten, ergänzt.
Bezüglich der Stellplatzanzahl ist die rechtsgültige Stellplatzsatzung des Marktes Eging a.See anzuwenden. Hinsichtlich der Verortung und Berücksichtigung des Bodendenkmals wird auf die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und die zugehörige Abwägung verwiesen. Die Parkplatzflächen werden wasserdurchlässig gestaltet, und, wo möglich und sinnvoll, mit Bäumen bepflanzt.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung, zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung, zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägung soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die vorliegende Planung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vollständig erfüllt und somit die Kriterien des § 13 a Abs. 2 BauGB im Verfahren angewendet werden. Insbesondere wird hier auf die Punkte § 13 a Abs. 2 Nr. 2 und 4 BauGB hingewiesen.
Weiterhin wird auf die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Unteren Naturschutzbehörde sowie die zugehörigen Abwägungen verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Bund Naturschutz in Bayern e.V. zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Bund Naturschutz in Bayern e.V. zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege v. 20.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis genommen wurde. Angrenzend an das kartierte Bodendenkmal sind neben den Abbruchmaßnahmen keine tiefergehenden Geländeveränderungen vorgesehen.
Die Abbruchanzeige (Teilabbruch) wurde bereits eingereicht.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
ZAW Donau-Wald v. 06.12.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung teilen wir Ihnen mit, dass gegen das von Ihnen oben genannte Bauleitplanverfahren grundsätzlich keine Einwände bestehen.
Die Hinweise zur Abfallentsorgung wurden im Bebauungsplan bereits mitaufgenommen. Danke dafür!
Hinsichtlich der geplanten Mehrfamilienhäuser ist mit einem erheblichen Platzbedarf für die Abfallbehälter zu rechnen. Die genaue Anzahl und Größen sind davon abhängig, inwieweit Abfallbehälter einzeln oder gemeinsam genutzt werden.
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurde. In der Begründung wird der im Rahmen der Objektplanung vorgesehene Bereich für die Aufstellung der Abfallbehälter erläutert.
Zwischenzeitlich wurde seitens der Verwaltung festgelegt, dass die Parksituation vor dem bestehenden Kopfbau Unterer Markt 2 wie bisher verbleiben soll. Der Bebauungsplan sowie die Begründung sind entsprechend anzupassen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und schlägt vor, dass die Parksituation vor dem bestehenden Kopfbau Unterer Markt 2 wie bisher verbleiben soll. Die Abfallbehälter sollen hier im Gehwegbereich, entlang der Friedhofsmauer bereitgestellt werden. Hierbei soll eine Beeinträchtigung der vorhandenen Stellplätze vermieden werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschuss zu, nimmt die Stellungnahme der ZAW Donau-Wald zur Kenntnis und beschließt, dass die Parksituation vor dem bestehenden Kopfbau Unterer Markt 2 wie bisher verbleiben soll. Die Abfallbehälter sollen hier im Gehwegbereich, entlang der Friedhofsmauer bereitgestellt werden. Hierbei soll eine Beeinträchtigung der vorhandenen Stellplätze vermieden werden.
Abstimmung: 14 : 1
Deutsche Telekom GmbH v. 06.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurde. Die Hinweise werden an den Vorhabensträger weitergegeben.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
Telekom Deutschland GmbH, Glasfaser, v. 12.12.2023
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurde. Die Hinweise werden an den Vorhabensträger weitergegeben.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH (Glasfaser) zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom GmbH (Glasfaser) zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau v. 02.01.2024
Abwägung:
Bereich Forsten:
zu Abs. 1:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und die Hinweise berücksichtigt.
zu Abs. 2 und 3:
Die instabilen Bäume wurden zwischenzeitlich (außerhalb der Vogelbrutzeit) entfernt und werden nach Abschluss der Bauphase durch kleinwüchsigere Arten und Sträucher ersetzt, um eine Gefährdung für die Zukunft minimieren zu können.
zu Abs. 4:
Aufgrund des Hinweises wurde der Standort der als zu erhalten festgesetzten Bäume im Osten der Fl.Nr. 279 Gem. Eging a.See überprüft und festgestellt, dass sich diese tatsächlich auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 265 Gem. Eging a.See befinden. Statt der Festsetzung der zu erhaltenden Bäume wird an dieser Stelle, auch zum Schutz der genannten Eichen, die Pflanzung einer zweireihigen Strauchhecke als Waldrand festgesetzt. Hierzu wird eine textliche Festsetzung formuliert und ein entsprechendes Planzeichen zur Grünordnung eingefügt.
zu Abs. 5:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 1
Bayernwerk Netz GmbH v. 08.01.2024
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Stellungnahme zur Kenntnis genommen wurde. Die Hinweise werden an den Vorhabensträger weitergegeben.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH sowie die zugehörigen Sicherheitshinweise zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH sowie die zugehörigen Sicherheitshinweise zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 14 : 1
Änderungen von Seiten der Vorhabenträger:
Im Zuge einer Kamerabefahrung mit Bestandsaufnahme des bestehenden Mischwasserkanals wurde festgestellt, dass der tatsächliche Verlauf in einem Teilbereich von den Bestandsplänen abweicht. Hier muss deshalb eine Umlegung erfolgen; die Baufenster im Bereich zwischen Haus A und B werden angepasst. Die Kosten werden vom Antragsteller getragen. Dies wird im städtebaulichen Vertrag geregelt.
Des Weiteren wird das Baufenster im Bereich des Hauses C in Richtung Norden erweitert und im Süden zurückgenommen. Diese Änderung ermöglicht eine leichte Schrägstellung des Gebäudes parallel zur Fall-Linie des Hanges.
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass die Änderungen zur Kenntnis genommen wurden. Der erforderlichen Umlegung der Kanalleitung kann zugestimmt werden sofern die Arbeiten fachmännisch ausgeführt werden und dies im städtebaulichen Vertrag verankert wird. Zudem kann auch der Anpassung des Baufensters im Bereich des Hauses C zugestimmt werden, da hierdurch keine wesentliche Veränderung im Plangebiet erfolgt.
Der Bauausschuss nimmt die geplanten Änderungen der Vorhabenträger zur Kenntnis und schlägt vor, dass diesen zugestimmt werden kann.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die geplanten Änderungen der Vorhabenträger zur Kenntnis und beschließt, dass diesen zugestimmt werden kann.
Abstimmung: 14 : 1
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.