Antrag
Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage in Rannetsreit
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für eine Teilfläche der Fl.Nr. 1671 Gem. Garham wird hiermit Antrag auf Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplan für eine Solaranlage, gestellt.
Mit einem entsprechenden Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes, wird dem Antragsteller grundsätzlich signalisiert, dass dem Vorhaben zugestimmt wird.
Mit diesem Signal kann der Antragsteller sodann einen Trassierungsplan erarbeiten lassen, in dem genau festgelegt wird, wo der Einspeisepunkt ins Netz der Bayernwerk AG vorgesehen ist. Mit Bestätigung der Bayernwerk AG, dass der Trassierungsplan mit Einspeisepunkt möglich ist, kann sodann der Antragsteller sämtliche Unterlagen (Trassierungsplan, Einspeisepunkt, Bestätigung der Bayernwerk AG, Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Deckblatt) erarbeiten und der Gemeinde zur Billigung im Marktgemeinderat vorlegen.
Mit dem Billigungsbeschluss kann sodann das Bauleitplanverfahren gestartet werden in dem sich sodann herausstellen wird, ob die Fläche auch aus Sicht der Fachstellen für eine Bebauung mit einer PV-Freiflächenanlage geeignet ist.
Mit einem Durchführungsvertrag können sodann parallel zum Verfahren verschiedene Kriterien zur Anlage individuell festgelegt werden.
Der Bauausschuss schlägt vor, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage in Rannetsreit, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und stimmt einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zu.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.
Beschluss
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes für eine Solaranlage in Rannetsreit sowie die damit verbundene Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren.
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Datenstand vom 09.08.2024 12:09 Uhr