Im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Marktplatz“ mittels Deckblatt Nr. 4 wurde in der Zeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 02.09.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit von 23.07. bis einschließlich 29.08.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden folgende Einwände vorgebracht:
Einwand einer Bürgerin aus Eging
Abwägung
Bereits im Wasserrechtsbescheid aus dem Jahr 2004 wurden sämtliche Flächen aus dem Plangebiet hinsichtlich des Einzugsbereiches zur Mischwasserbeseitigung berücksichtigt. Auch in den hydraulischen Berechnungen des derzeit laufenden Wasserrechtsverfahrens zur Abwasserbeseitigung aus dem Gemeindegebiet Eging a.See sind die Flächen des Plangebietes wieder enthalten.
Hierzu wird auch auf die Abwägung vom 04.07.2024 verwiesen, in der mitgeteilt wurde, dass durch die Entsiegelung der bisher asphaltierten Flächen eine deutliche Verbesserung hinsichtlich der Niederschlagswasserentsorgung erfolgen wird.
Zudem erfolgen auf dem Gelände bauliche Maßnahmen durch die eine Versickerung von Oberflächenwasser geschaffen wird.
Die genannten Rückstauproblempunkte die sich am 18.08.2024 aufgrund des Starkregenereignisses ergeben haben, wurden alle zur Beurteilung bzw. Beseitigung, an das mit dem Wasserrechtsverfahren beauftragte Ingenieurbüro weitergeleitet.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ dazu keine Änderungen erforderlich sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände der Bürgerin aus Eging sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ dazu keine Änderungen erforderlich sind.
Abstimmung: 15 : 1
Folgende Behörden haben von der Bauleitplanung Kenntnis erhalten, jedoch keinerlei Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Deutsche Telekom
- ZAW Donau-Wald
- Bayernwerk AG
- Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Vilshofen an der Donau
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald Straubing
- Regierung von Niederbayern
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- Bund Naturschutz e.V.
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 27.08.2024
Abwägung:
Zu 2. a) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Auf die Abwägung vom 04.07.2024 wird verwiesen.
Zu 2. b) Die Fläche ist im Bebauungsplan mit 3.200 m² angegeben.
Zu 2. c) Auf die Abwägung vom 04.07.2024 wird verwiesen.
Zu 2. d) Der rechtliche Bezug wird redaktionell geändert.
Zu 3. a) Eine Baulinie im Osten wird nicht vorgesehen.
Zu 3. b) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3. c) Die Begründung wird um das Kapitel „Baumfallproblematik“ ergänzt, in dem beschrieben wird, wie den angesprochenen Gefahren begegnet wird.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und schlägt vor, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen zu den Ziffern 2a) – 2d) sowie zu den Ziffern 3a) – 3c) soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG Bauwesen rechtlich zur Kenntnis und beschließt, im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ die Abwägungen zu den Ziffern 2a) – 2d) sowie zu den Ziffern 3a) – 3c) soweit erforderlich, entsprechend zu ergänzen, abzuändern bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 15 : 1
Landratsamt Passau, SG 72 Städtebau v. 27.08.2024
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der Hinweis des Landratsamtes zur Kenntnis genommen wird.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau, sowie die entsprechenden Abwägungen dazu zur Kenntnis und schlägt vor, dass im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ dazu keine Änderungen erforderlich sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Landratsamtes Passau, SG 72 Städtebau, sowie die entsprechenden Abwägungen dazu zur Kenntnis und beschließt, dass im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ dazu keine Änderungen erforderlich sind.
Abstimmung: 15 : 1
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 16.08.2024
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass der artenschutzrechtliche Fachbeitrag Bestandteil der Verfahrensunterlagen ist. Die genannten Maßnahmen wurden im Vorfeld abgestimmt und sind nach erneuter Rücksprache mit der Fachbehörde ausreichend.
Das gegenständliche Bauleitplanverfahren wurde gem. § 13a BauGB durchgeführt, da alle Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 erfüllt sind. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB deshalb nicht erforderlich.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Untere Naturschutzbehörde, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 15 : 1
Landratsamt Passau, Technischer Umweltschutz v. 23.08.2024
Abwägung:
In Abstimmung mit dem Planungsbüro wird mitgeteilt, dass auf die Abwägung vom 04.07.2024 zur genannten Stellungnahme verwiesen wird. Für die geplanten 30 Wohnungen sind entsprechend der Stellplatzsatzung des Marktes Eging a.See Stellplätze nachzuweisen. Hierfür stehen die im Bebauungsplan dargestellten Flächen zur Verfügung. Aufgrund der hohen Anzahl dieser Stellplätze ist nicht davon auszugehen, dass dabei Restflächen in Form von Stellplätzen für Fremdparker entstehen können. Auf eine genannte Festsetzung wird deshalb verzichtet.
Der Bauausschuss nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und schlägt vor, dass hierzu im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ keine Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt den Einwand des Landratsamtes Passau, Technischer Umweltschutz, zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ keine Änderungen vorzunehmen sind.
Abstimmung: 15 : 1
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen zur Kenntnis und schlägt vor, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan „Marktplatz“ eingearbeitet bzw. ergänzt werden.