Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "SO An der Vilshofener Straße" mittels Deckblatt Nr. 1 - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Antrag für die Grundstücksflächen Fl.Nrn. 2196, 2193, 2189/1 und 1714/23 Tfl. Gem. Eging a.See umfasst die Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortseingang der Marktgemeinde Eging a.See, ca. 800 m südwestlich des Ortskerns (Marktplatz) an der Vilshofener Straße.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 2193, 2196, 2189/1 und 1714/23 (TF) der Gemarkung Eging a.See mit einer Gesamtfläche von rund 6.900 m² und ist wie folgt begrenzt:
- Im Norden durch das bestehende Mischgebiet
- Im Westen durch die Staatsstraße (St 2119)
- Im Süden durch die Grünfläche zur Ortsrandeingrünung
- Im Osten durch die Vilshofener Straße

Der Geltungsbereich der Änderung wird gegenüber dem Ursprungsbebauungsplan um ca. 525 m² Richtung Osten erweitert, zum einen für das geplante Bauvorhaben zum anderen für den geplanten Gehweg an der Vilshofener Straße.
Für den Geltungsbereich der 1. Änderung werden neue Festsetzungen getroffen. Bis auf diese Änderungen gilt der rechtsverbindliche vorhabenbezogene Bebauungsplan "SO-An der Vilshofener Straße" unverändert.
Zweck der Änderung des Bebauungsplanes ist, durch die geplante Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen, eine zukunftssichere und attraktive Weiternutzung sicherzustellen.
Um dies zu ermöglichen, ist u.a. eine Vergrößerung der Verkaufsflächen nötig. Zukünftig wird für den bestehenden Lebensmitteldiscounter eine maximale Verkaufsfläche von 1.200 m² festgesetzt und folglich die maximal zulässige Bruttogeschossfläche mit 2.200 m² angepasst. In den zulässigen Verkaufsflächen sind die branchentypischen Non-Food-Nebensortimente bzw. Aktionsware enthalten.
Mit der geplanten Erweiterung kann eine längerfristige Weiternutzung des bereits seit 2006 bestehenden Lebensmitteldiscounters gesichert und Arbeitsplätze erhalten werden.

Der Bauausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis und schlägt vor, der Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1, zuzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt die Änderung des Bebauungsplans „SO An der Vilshofener Straße“ mittels Deckblatt Nr. 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 08:57 Uhr