Informationen und Bekanntgaben
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 2. Bürgermeister Thomas Haas informierte die Mitglieder des Marktgemeinderates über folgende Themen:
Hinweis zu Veranstaltungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen und deren Vorankündigung bzw. Anzeige im Eginger Gemeindeblatt:
Veranstaltungen, die auf öffentlichen Plätzen stattfinden sollen, müssen im Voraus bei der Verwaltung beantragt und genehmigt werden.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Veranstalter
Art der Veranstaltung (detaillierte Beschreibung)
Veranstaltungsort und Datum
Für Flächen, die sich zwar im Eigentum der Marktgemeinde Eging a. See befinden, jedoch von anderen Institutionen verwaltet werden – wie beispielsweise die KZ-Grabstätte in Eging a. See, die gemäß Gräbergesetz des Bundes von der Stiftung Bayerische Gedenkstätten verwaltet wird – ist die Zustimmung des Marktes und der jeweiligen Institution notwendig. Der Antrag wird von der Marktgemeinde an die jeweilige Institution weitergeleitet.
Sobald die erforderliche Genehmigung vorliegt, kann die Veranstaltung auch im Gemeindeblatt veröffentlicht werden.
Datenstand vom 20.03.2025 08:36 Uhr