Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung und -mobilisierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 07.10.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Baugrundstücke im Gemeindegebiet Eging a.See erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Markt Eging a.See ist deshalb bestrebt, Bauland zu mobilisieren und zu entwickeln. Dabei sollen die Grundstückspreise in einem Rahmen gehalten werden, der auch für Ortsansässige – insbesondere Familien – bezahlbar ist. Leerstehende Grundstücke mit bestehendem Baurecht sind aus Wertsteigerungsgründen grundsätzlich für Investoren interessant, für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum jedoch zunächst einmal verloren.
Grundsätzlich soll deshalb zukünftig eine Baulandentwicklung (Aufstellung oder gegebenenfalls Änderung von Bebauungsplänen) nur noch durchgeführt werden, wenn die Gemeinde entweder Grundstückseigentümer der zu entwickelnden Fläche ist oder der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Grundstücke sich gegenüber der Gemeinde durch einen städtebaulichen Vertrag zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.
Der Bauausschuss schlägt vor, einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, dass zukünftig eine Baulandentwicklung (Aufstellung oder gegebenenfalls Änderung von Bebauungsplänen) nur noch durchgeführt wird, wenn die Gemeinde entweder Grundstückseigentümer der zu entwickelnden Fläche ist oder der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Grundstücke sich gegenüber der Gemeinde durch einen städtebaulichen Vertrag zur Bebauung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2021 15:06 Uhr