Änderung des Bebauungsplans "Rohrbachholz" mit Deckblatt Nr. 15 Beschluss zu den Stellungnahmen, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 07.10.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für die Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 15 wurde in der Zeit von 16.08.2021 bis 17.09.2021 im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Es liegen keine Stellungnahmen von Bürgern vor.

Es liegen folgende Stellungnahmen von Behörden vor:

Landratsamt Passau, Kreisbaumeisterin v. 17.09.2021:

Formlose Zustimmung

Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 17.09.2021:

Formlose Zustimmung

Landratsamt Passau, Bauwesen rechtlich v. 17.09.2021:

Zu 2a.                 Bauweise und Dachform werden im Rahmen des Deckblatts nicht grundsätzlich                 geändert. Die bestehenden Festsetzungen 3.2.1.1 Dach und 3.2.1.2 Baukörper                         werden um eine weitere Dachform und Bauweise ergänzt. Nach Rücksprache mit                 dem Landratsamt Passau wurde deshalb die Verfahrensart richtig gewählt.

Zu 2b.                wird zur Kenntnis genommen

Zu 2c.                Das Wort „Außenfläche“ wird bei der Wandhöhendefinition gestrichen.

Zu 2d.                Auf die Abwägung zu Punkt 2a wird verwiesen. Die Ergänzungen werden deutlicher                 hervorgehoben.

Zu 2e.                „im Mittel“ wird gestrichen und gegen „max.“ ersetzt

Zu 2f.                Festsetzung 3.2.2. wird wie folgt ergänzt: Die Gesamtlänge der Nebengebäude darf                 10 m nicht überschreiten.

Zu 2g.                Festsetzung 3.2.2. wird wie folgt ergänzt: Nach dem letzten Satz wird der Satz                         „Grenzbebauung ist nicht zulässig.“ eingefügt.

Zu 2h.                 Die Ergänzungen betreffen den gesamten Geltungsbereich.

Zu 2i.                Die Festsetzung gilt auch zur Fl.Nr. 2606 hin. Der Abstand der Baugrenze wird                         vermasst.

Zu 2j.                wird zur Kenntnis genommen

Zu 2k.                 wird zur Kenntnis genommen

Zu 2l.                Die östliche Baugrenze wird auf einen Abstand von 5 m zu den jeweiligen                         Grundstücksgrenzen zur Straße hin verlegt.

Zu 2m.                Die Parzellennummerierung wird ergänzt.

Zu 2n.                Die bisher festgesetzte Firstrichtung soll als Hauptfristrichtung weiterhin gelten. Das                 Planzeichen wird ergänzt.

Abstimmung: 15 : 0

Der Bauausschuss schlägt vor, das Bauleitplanverfahren abzuschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Rohrbachholz“ mit Deckblatt Nr. 15 mit den vorgenannten Änderungen in der Fassung vom 07.10.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2021 15:06 Uhr