Der Bauantrag für die Fl.Nr. 2290/2 Gem. Eging a.See umfasst den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Bayerwaldstraße.
Das Vorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Eging Süd II“.
Zum Bauvorhaben wurde Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Eging Süd II“ zu folgenden Punkten gestellt:
zu Ziff. 3.2.1.1 aufgeführte Festsetzungen zum 'Dach'
- Dachneigung 20° (Bplan: 27°-30°)
- Dachdeckung Grau (Bplan: Naturrot)
- Dachüberstand 0,2m (Bplan: 0,8-1,20m)
- Dachflächenfenster nicht auf gleicher Höhe
zu Ziff. 3.2.2 aufgeführte Festsetzungen zu 'Nebengebäude'
- Garage mit (begrüntem) Flachdach (Bplan: Garagen sind in Dachform, Dacheindeckung und
Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen)
zu Ziff. 3.2.1.2/3.2.3/3.2.4 aufgeführte Festsetzungen zum 'Baukörper/Gelände/'Eingänge'
- Wandhöhe talseitig: 6,995m (Bplan: max.6,00m)
- Abgrabungen im Zufahrtsbereich bis 1,50m notwendig (Bplan: 0,8m)
- Eingang 60-80cm über natürlichem Gelände (Bplan: 20cm)
zu den planlichen Festsetzungen - dargestellte Baulinien/Baugrenzen
- Überschreitung der Baulinie
zu den planlichen Festsetzungen - dargestelltes Begleitgrün
- Ersetzen des Straßenbegleitgrüns an anderer Stelle
Der Bauausschuss schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu erteilen und stimmt dem Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Eging Süd II“ wie im Sachverhalt dargestellt, zu.