Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 04.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 04.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Von der Firma Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH Schneider & Zajontz wurde die Neukalkulation der Wassergebühren durchgeführt (Kalkulationszeitraum 4 Jahre). Das Ergebnis liegt nunmehr vor und es wird vorgeschlagen folgende Satzung zu beschließen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

Satzung
zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Eging a.See folgende Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Satzung
§ 1

§ 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 1,88 € netto pro Kubikmeter entnommenem Wasser.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

Eging a. See, 05.11.2021                                                MARKT EGING a. SEE

                                                                       W. Bauer, 1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 08:44 Uhr