Im Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Eging a.See mittels Deckblatt Nr. 21 wurde in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschließlich 01.07.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und in der Zeit vom 22.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Beteiligung brachte folgende Ergebnisse:
Folgende Behörden haben sich mit Planung einverstanden erklärt bzw. keine Einwände mit rechtlicher Verbindlichkeit vorgebracht:
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
- ZAW Donau-Wald
- Bayerischer Bauernverband
- Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht (Altlasten)
- Landratsamt Passau, SG 53 Wasserschutzgebiete
- Landratsamt Passau, Kreisbrandinspektion
- Bayernwerk Netz GmbH
- Deutsche Telekom
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
- Deutsche Telekom AG
- Gemeinde Aicha vorm Wald
- Regionaler Planungsverband Donau-Wald
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Es liegen folgende Stellungsnahmen von Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern vor.
Landratsamt Passau, SG 61, Bauwesen rechtlich v. 08.07.2024
Abwägung:
Zu 4.a) Auf die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung, sowie die zugehörige Abwägung wird verwiesen. Danach werden der Planung unter Berücksichtigung der dort genannten Aspekte keine Erfordernisse der Raumordnung entgegengehalten.
Zu 4.b) Die Färbung ist im Bestand so vorhanden und wird durch das Deckblatt nicht verändert.
Zu 4.c) Die Färbung ist im Bestand so vorhanden und wird durch das Deckblatt nicht verändert.
Zu 4.d) wird gestrichen
Zu 4.e) Der Gebäudebestand ist ein rein nachrichtlicher Hinweis und hat keinerlei Rechtswirkung auf die Darstellung des Flächennutzungsplans. Da die künftige Bebauung an dieser Stelle noch nicht final feststeht, wird auf die Aktualisierung verzichtet.
Zu 4.f) Der Titel des Kapitels wird wie vorgeschlagen abgeändert.
Zu 4.g) Die vorliegende Planung ist alternativlos. Dies wird durch die ergänzten Aussagen in Kapitel 6 der Begründung verdeutlicht.
Zu 4.h) Der Landschaftsplan ist in den Flächennutzungsplan integriert und auch Bestandteil des Deckblatts. Die Planung entspricht insoweit den Darstellungen des Landschaftsplans, dass artenarme und störungsanfällige Waldbereiche umgebaut werden, keine Aufforstung von Wiesentälern erfolgt, die artenreichen Teile des Waldes im Geltungsbereich erhalten werden und nach Errichtung der Erweiterungsfläche eine Durchgrünung insbesondere des Parkplatzes mit Feldgehölzen erfolgt.
Der genannte Unterpunkt der Begründung wird redaktionell umbenannt in „Vorgaben und Ziele des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan“ und der Text entsprechend ergänzt.
Zu 4.i) Das Sicherheitskonzept der Westernstadt wird nicht veröffentlicht. Die den Zufahrtsstrom regelnden Maßnahmen sind in Kapitel 3.5.6 der verbindlichen Bauleitplanung ausreichend dargestellt. Die Begründung wird um eine Formulierung zur Entwicklung der verkehrlichen Erschließung ergänzt.
Zu 4.j) Die Begründung wird um eine Auflistung der UVP-pflichtigen Vorhaben ergänzt, die einer möglichen Betroffenheit unterliegen und in der UVP im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung aufgehen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Bauwesen rechtlich sowie die zugehörigen Abwägungen zur Kenntnis und schlägt vor, die Begründung wie vor genannt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Bauwesen rechtlich sowie die zugehörigen Abwägungen zur Kenntnis und beschließt, die Begründung wie vor genannt zu ergänzen bzw. zu überarbeiten.
Abstimmung: 14 : 2
Landratsamt Passau, SG Technischer Umweltschutz v. 15.07.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung vom 18.04.2024 zur genannten Stellungnahme vom 20.04.2023 wird verwiesen.
Weiterhin wird auf die ansonsten gleichlautende Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Techn. Umweltschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen. Zudem wird auch auf die Abwägung vom 18.04.2024 zur genannten Stellungnahme vom 20.04.2023 verwiesen.
Abstimmung: 14 : 2
Landratsamt Passau, Abt. 7 Städtebau v. 28.06.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur genannten Stellungnahme vom 18.04.2024 wird verwiesen. Die Belange des Naturschutzes und des Immissionsschutzes werden sowohl in der vorbereitenden als auch in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Der Bauausschuss nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Einwände des Landratsamtes Passau, SG Städtebau sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen. Zudem wird auch auf die Abwägung vom 18.04.2024 verwiesen.
Abstimmung: 14 : 2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Passau v. 18.06.2024
Abwägung:
Bereich Landwirtschaft:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht keine Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen.
Bereich Forsten:
Auf die Abwägung vom 18.04.2024 zur genannten Stellungnahme wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die Abwägung vom 18.04.2024 zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
Landratsamt Passau, Untere Naturschutzbehörde v. 24.06.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
Landratsamt Passau, SG 53 Wasserrecht v. 10.06.2024
Abwägung:
Das Wasserwirtschaftsamt wurde im gegenständlichen Parallelverfahren in jedem Verfahrensschritt beteiligt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Stellungnahme des SG 53 Wasserrecht sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Abstimmung: 14 : 2
Regierung von Niederbayern, SG Raumordnung und Landesplanung v. 01.07.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Stellungnahme der Regierung von Niederbayern sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
Bund Naturschutz in Bayern e.V. v. 28.06.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme des Bund Naturschutz sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
Stellungnahme einer Familie aus Ruberting v. 28.06.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Familie aus Ruberting sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
Stellungnahme einer Bürgerin aus Eging v. 01.07.2024
Abwägung:
Zu Abs. 1 – 6: Hierzu wird auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
Zu Ziff. 1: Die auf Grundlage der gegenständlichen Planung zu rodenden Waldflächen im Bestand und der Erweiterungsfläche wurden im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung vollumfänglich erfasst und im naturschutzrechtlichen Ausgleich bilanziert. Hierzu wird weiterhin auf die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Passau sowie der Unteren Naturschutzbehörde im Verfahren verwiesen.
Unbelegte Behauptungen werden nicht kommentiert.
Zu Ziff. 2: Die UVP gem. BauGB ist nicht Bestandteil der vorbereitenden, sondern der verbindlichen Bauleitplanung. Der Umweltbericht zur parallel durchgeführten Änderung des Bebauungsplans „SO Pullman Ferienpark“ mit Deckblatt Nr. 15 stellt eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß BauGB dar.
Zu Ziff. 3: Hierzu wird auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
Zu Ziff. 4: Hierzu wird auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging sowie die zugehörige Abwägung dazu zur Kenntnis und schlägt vor, zu beschließen, dass hierzu keine Änderungen verursacht werden.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu, nimmt die Stellungnahme der Bürgerin aus Eging sowie die zugehörige Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, dass hierzu keine Änderungen verursacht werden. Auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Abstimmung: 14 : 2
Stellungnahme eines Bürgers aus Ruberting v. 01.07.2024
Abwägung:
Auf die Abwägung zur gleichlautenden Stellungnahme im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird verwiesen.
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und nimmt die Stellungnahme des Bürgers aus Ruberting sowie die Abwägung dazu zur Kenntnis und beschließt, auf die gleichlautende Abwägung der verbindlichen Bauleitplanung zu verweisen.
Abstimmung: 14 : 2
MGR Fröhler stellt Antrag zur Geschäftsordnung auf namentliche Abstimmung.
Der Bürgermeister stellt zur Abstimmung wer für den Antrag ist.
Abstimmung: 16 : 0
Dem Antrag ist somit stattgegeben.
Der Bauausschuss nimmt sämtliche Stellungnahmen der Fachstellen und auch der Öffentlichkeit zur Kenntnis und schlägt vor zu beschließen, dass die gefassten Einzelbeschlüsse seitens des Planungsbüros im Deckblatt Nr. 21 eingearbeitet bzw. ergänzt werden.