Antrag; Aufstellungsbeschluss Solarpark Burgstall


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Marktgemeinderates, 03.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 4. Sitzung des Marktgemeinderates 03.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es wurde mit Schreiben vom 20.03.2025 erneut Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Solarpark Burgstall“ gestellt.
Nachdem in der Marktgemeinderatssitzung vom 13.03.2025 signalisiert wurde, dass einer PV-Freiflächenanlage in einer reduzierten Form im Bereich Burgstall zugestimmt werden könnte, haben die Antragsteller die Gesamtgröße der Anlagen von 8,7 Hektar auf insgesamt 5,1 Hektar verkleinert. Somit sollen die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 2371 (ca. 1,7 ha), 2344 (ca. 2,6 ha) und 2373 (ca. 0,8 ha) im Bereich Burgstall mit PV-Freiflächenanlagen bebaut werden.

Der Bauausschuss hat das Schreiben vom 20.03.2025 vollumfänglich zur Kenntnis genommen und schlägt vor, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für PV-Freiflächenanlagen im Bereich Burgstall, den Aufstellungsbeschluss für die Grundstücke Fl.Nr. 2371 (ca. 1,7 ha), Fl.Nr. 2373 (ca. 0,8 ha) und Fl.Nr. 2344 (ca. 2,6 ha) zu fassen und stimmt einer Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zu. 
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat das Schreiben vom 20.03.2025 vollumfänglich zur Kenntnis genommen, stimmt dem Vorschlag des Bauausschusses zu und beschließt, zum Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für PV-Freiflächenanlagen im Bereich Burgstall, den Aufstellungsbeschluss für die Grundstücke Fl.Nr. 2371 (ca. 1,7 ha), Fl.Nr. 2373 (ca. 0,8 ha) und Fl.Nr. 2344 (ca. 2,6 ha) sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 25  im Parallelverfahren, zu fassen. 
Der Antragsteller hat alle im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren entstehenden Kosten zu tragen. Dies sind z.B. sämtliche Kosten für Planung, erforderliche Gutachten, notwendige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen und gegebenenfalls Beiträge nach BauGB und KAG.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Datenstand vom 09.05.2025 09:07 Uhr