5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar "Nahversorgung und Mischgebiet am Dünzelbach"; Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202212. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202212. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 685 (Bereich südlich der Staatsstraße St 2052 und östlich des Dünzelbachs) ist im Jahr 2021 im Zusammenspiel mit der Ratisbona Projektentwicklung KG (Regensburg) mit dem Ziel an die Gemeinde herangetreten, hier einen Lebensmittelmarkt (Nahversorger) zu realisieren. Geplant ist eine Verkaufsfläche von ca. 800 m². Insgesamt sollen 60 Stellplätze für PKW vorgesehen werden.

Der Gemeinderat hat die Planungsabsicht bei Stimmengleichheit am 09.11.2021 abgelehnt. In der Folge wurde ein Ratsbegehren angestoßen. Bei großer Wahlbeteiligung haben sich die Eglinger Bürger am 20.02.2022 mit deutlicher Mehrheit für die Durchführung eines Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan ausgesprochen, der die Umsetzung eines Nahversorgungsangebotes ermöglicht.

Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, wird vorliegend die Aufstellung eines Bebauungsplans für erforderlich erachtet. Zwischenzeitlich liegt eine konkretisierte Planung des Projektentwicklers sowie ein ausgearbeiteter Bebauungsplanvorentwurf vor.

Neben dem geplanten Markt sollen in zweiter Reihe zum Biotop am Dünzelbach Gewerbe- und Wohnbaunutzungen ermöglicht werden. Die Erschließung der drei geplanten Parzellen soll über eine Privatstraße erfolgen, die mittels Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert wird. Vorgeschlagen wird die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO. Die getroffenen Festsetzungen zu den Wand- und Gebäudehöhen sollen Baukörper ermöglichen, die sich zwischen Dorfgebiet im Westen und Wohnbebauung an der Föhrenstraße im Osten einfügt. Entlang des Dünzelbaches wird innerhalb eines Trenngrüns ein öffentlicher Geh- und Fahrradweg vorgesehen, der die fußläufige Erreichbarkeit des Marktes sichert und die Fortführung des bestehenden, von Norden bis zur Hauptstraße (Unterführung) führenden Radweges darstellt.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Egling a.d.Paar stellt das Plangebiet einschließlich der vorhanden Kartoffelhalle als Allgemeines Wohngebiet (WA) dar. Der Bebauungsplan ist somit nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Die westlich angrenzenden Wohnbereiche werden als Dorfgebiet (MD) gemäß § 5 BauNVO dargestellt. Um die städtebauliche Entwicklung langfristig zu ordnen, wird vorgeschlagen, die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen neu zu gliedern und abzuformen und den Flächennutzungsplan im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Der ausgearbeitete Vorentwurf des Flächennutzungsplans sieht die Darstellung eines Mischgebietes (MI) gemäß § 6 BauNVO für das neue Baugebiet einschließlich geplantem Nahversorger vor, sowie eine Arrondierung des bestehenden Dorfgebietes (MD) im Westen. Der Bebauungsplan kann im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 BauGB grundsätzlich auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wurde.

Im Laufe der Diskussion wurden verschiedene Argumente bzw. Einwände vorgebracht. Frau Kische möchte eindringlich vor Hochwasser warnen – Egling soll hier nicht das zweite Ahrtal werden. Hier entgegnet jedoch der 2. Bgm. Bucher, dass das Ahrtal topografisch überhaupt nicht mit Egling zu vergleichen ist und er diese Gefahr nicht sieht. GR Herbig wünscht sich insgesamt mehr Grünfläche (wie auch mehrere Gemeinderatskolleginnen und -kollegen) sowie eine Verkehrsinsel im Bereich Staatsstraße 2052/Einmündung Supermarkt. Zumindest bei letzterem, so teilt Bgm. Holzer mit, wird sich das Straßenbauamt Weilheim äußern. Verschiedene andere Wortmeldungen beziehen sich auf den FNP (mehr Grün, Aufnahme Radweg am Dünzelbach) sowie den Bebauungsplan. Letzterer könnte dahingehend geändert werden, dass der Supermarkt in Richtung Kartoffelhalle oder das kleine Regenrückhaltebecken entlang des Dünzelbachs gedreht werden soll. Hier entgegnet Herr Fleischhauer, TB MARKERT, dass ein Flächennutzungsplan grundsätzlich nicht flächenscharf ist. Herr Regler von Ratisbona erklärt, dass der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Netto besprochen und abgestimmt ist. Letzteres gilt auch für die Aussage, dass ein Backshop und Café mangels Interesse nicht am bzw. im Netto angesiedelt werden kann.

GR Schlierf beantragt für die TOP Nr. 5 – 8 namentliche Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:        15 JA  :  0 NEIN

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Egling a.d.Paar beschließt, für die Grundstücke Fl.Nr. 37 und Fl.Nr. 685 der Gemarkung Egling a.d.Paar die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar.

  1. Der Änderungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs 1 Satz 2 BauGB).

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: GRe Baur, Dr. Engelschall, Ruile J., Ruile T., Sießmeir B., Sießmeir M., Sieber, 2. Bgm. Bucher, 1. Bgm. Holzer Nein-Stimmen: GRe Bals, Herbig, Kische, Muschaweck, Schlierf, Tallafuß

Datenstand vom 19.12.2022 12:01 Uhr