Aufstellung des Bebauungsplanes "Nahversorgung und Mischgebiet am Dünzelbach"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202212. Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202212. Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 8

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung und Mischgebiet am Dünzelbach“ in der Fassung vom 22.11.2022, bestehend aus der Planzeichnung, Textteil und Begründung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), d.h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB), die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

  1. Das Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB (Nürnberg) wird gemäß § 4 b BauGB beauftragt, die vorgenannten Beteiligungsschritte vorzubereiten und durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Ja-Stimmen: GRe Baur, Ruile J., Ruile T., Sießmeir B., Sießmeir M., Sieber, 2. Bgm. Bucher, 1. Bgm. Holzer Nein-Stimmen: GRe Bals, Dr. Engelschall, Herbig, Kische, Muschaweck, Schlierf, Tallafuß

Datenstand vom 19.12.2022 12:01 Uhr