Entlastung der Jahresrechnung 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 202304. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Gemeinderat | 202304. Sitzung des Gemeinderates | 11.04.2023 | ö | beschließend | 15 |
Beschluss
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und spricht dafür die Entlastung aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr 1. Bürgermeister Holzer hat als persönlich Beteiligter nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.
Datenstand vom 16.06.2023 11:53 Uhr