Entlastung der Jahresrechnung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  202304. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202304. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2023 ö beschließend 15

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und spricht dafür die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr 1. Bürgermeister Holzer hat als persönlich Beteiligter nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

Datenstand vom 16.06.2023 11:53 Uhr