Aufstellung des Bebauungsplanes "Nahversorgung und Mischgebiet am Dünzelbach"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202310. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202310. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 9

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung und Mischgebiet am Dünzelbach“ in der Fassung vom 14.11.2023, bestehend aus der Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht, nach vorheriger abwägender Betrachtung der zum Verfahren nach § 4 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen und eingegangenen Stellungnahmen und den hierzu erlassenen Beschlüssen.

2.        Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zur Anwendung kommen soll hierbei das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 27.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221).

3.        Das Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB (Nürnberg) wird gemäß § 4b BauGB beauftragt, die vorgenannten Beteiligungsschritte vorzubereiten und durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurfsbeschluss und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.12.2023 08:14 Uhr