Gemeinde Egling a.d.Paar, Hauptstraße 31, 86492 Egling a.d.Paar; Bauantrag: Umnutzung des Heimatmuseums zur Erweiterung des Kindergartens um einen Schlafraum, Austraße 13, 86492 Egling a.d.Paar


Daten angezeigt aus Sitzung:  202401. Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202401. Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Umnutzung des ehemaligen Heimatmuseums zu einem Schlafraum für die KiTa ist ein Bauantrag notwendig. Diese beinhaltet 4 Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

  • BSN, zu Punkt 4. Brandabschnitte des Brandschutznachweis
Der Gebäudekomplex Kindergarten / Hort / Krippe überschreitet die Brandabschnittsgröße in den Ausdehnungen 40 x 40 m. Die Gebäudeausdehnung beträgt 46 x 44 m.
Die Grundfläche des Gebäudes beträgt ca. 1.000 m².
Eine Brandlasterhöhung gegenüber der gesetzlichen Vorgabe ist somit nicht zu erwarten.
Die Feuerwehr hat umseitigen Zugang zum Grundstück und somit allseitig eine Zugriffsmöglichkeit.
Die Gefahrensituation bei den Kindern erhöht sich aufgrund großzügiger Fluchtmöglichkeiten nicht.
Ausgänge von EG-Gruppenräumen über bodentiefe Fenster sind gegeben.

Kompensation – BSN
Innere Unterteilung zwischen Krippen- und Hortbereich und dem Kindergarten mit feuerbeständigen Wänden und einer Durchgangstür in feuerhemmender, rauchdichter und selbstschließender Form.
Jeder Gebäudeteil ist für sich abgeschlossen und ausreichend lang geschützt.

  • BSN, zu Punkt 6.5 Erster und Zweiter Rettungsweg
Raumabschlüsse zu notwendigen Fluren.
Der Krippen- und Hortbereich wird nicht angetastet, die Brandschutzanforderungen gemäß Brandschutzkonzept vom 16.04.2008 von Prof. Dipl. Ing. Bernhard Karl wurde umgesetzt.
Der Erste und Zweite Flucht- und Rettungsweg ist in allen Bereichen vorhanden.
Die Tür Schlafen zum Flur kann nur auf vollwandig, dicht und selbstschließend ertüchtigt werden.
Die Tür vom Bibliotheksflur ins Treppenhaus kann nur auf vollwandig, dicht und selbstschließend verbessert werden.
Die neue Tür vom Schlafraum zum Treppenhaus wird gemäß BayBO ausgeführt.
Der Erste und Zweite Rettungsweg ist uneingeschränkt nutzbar und entspricht den Empfehlungen des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom August 2009, Hinweise zu Brandschutzanforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder, Punkt 2.3 und Punkt 3 Gruppenr. Im OG, Ausgänge, Türen in Rettungswegen

Kompensation – BSN
Rauch wird über die vorhandenen Rauchmelder frühzeitig erkannt.

  • BSN, zu Punkt 6.6 Erster und Zweiter Retungsweg, Flurwände, Treppen und Treppenraumwände
Treppenhausbelüftung
Das Fenster des Treppenhauses Kiga-Bibliothek hat eine Sturzhöhe von 102 cm über dem Boden OG.
Die Öffnung ist als ausreichend zu betrachten, da nicht davon auszugehen ist, dass alle Fluchtwege (2 Haupttreppen, 1 Außentreppe) nicht benutzbar sind.

Kompensation – BSN
Rauch wird über die vorhandenen Rauchwarnmelder frühzeitig erkannt.

  • Aufenthaltsräume
Belichtung und Belüftung durch eine Gaube und zwei neue Dachflächenfenster.
Da es sich bei der Nutzungsänderung um die Erweiterung des Kindergartens um einen Schlafraum handelt, wird nicht die notwendige 1/8 Belüftung und Belichtung (15,0 m²) der Nettogrundfläche des Raums angesetzt.
Die Belüftung und Belichtung des Raums wird mit zwei zusätzlichen Dachflächenfenstern wesentlich verbessert (5,0 m² Belüftung und Belichtung insgesamt vorhanden).
Die Belüftung und Belichtung ist für den vorübergehenden Aufenthalt ausreichend.

Alle Abweichungen wurden bereits im Vorfeld mit dem LRA LL besprochen und für unproblematisch eingestuft.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Bauantrag und den beantragten Abweichungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 08:28 Uhr