Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 151, Gemarkung Heinrichshofen; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202409. Sitzung des Gemeinderates, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202409. Sitzung des Gemeinderates 09.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH möchte eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 151, Gemarkung Heinrichshofen, errichten.
Die Anlage dient laut dem vorliegenden Antragsschreiben der S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH dem Ziel, die Energiewende im Landkreis Landsberg am Lech voranzubringen. Für die Planung und Umsetzung des Vorhabens ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, weil das im Außenbereich liegende Grundstück im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist und das geplante Vorhaben dieser Darstellung widerspricht.
Die S&T Bürgerenergie Planungs-GmbH beantragt die Aufstellung der beiden Bauleitpläne und erklärt sich zur Übernahme der Planungs- und ggf. anfallender Gutachterkosten bereit. Neben einer Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sind eventuell weitere Gutachten erforderlich
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Egling a.d.Paar vom 11.06.2024 wurde das Vorhaben bereits vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Egling a.d.Paar beschließt, dass für die Fläche Fl.Nr. 151, Gemarkung Heinrichshofen, ein Bebauungsplan aufgestellt wird. 

  1. Die für den Bebauungsplan vorgesehene Fläche wird als Fläche für ein „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage“ (SO) festgesetzt (§ 1 Abs. 2 Nr. 11, i. V. m. § 11 BauNVO).

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.09.2024 08:09 Uhr