6. Änderung des Bebauungsplans "Auwiesen - TG Lerchenweg II"; Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB vorgebrachten Anregungen - Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202410. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202410. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.05.2024 den Beschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ für den Bereich des Grundstückes Flur Nr. 655 und einer Teilfläche aus Grundstück Flur Nr. 655/9 (Lerchenweg), jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar, nördlich des Lerchenweges, westlich der Heinrichshofener Straße am nördlichen Rand der Ortslage Egling a.d.Paar (Teilbereich „A“) und für den Bereich des Grundstückes Flur Nr. 671/5 sowie Teilflächen aus den Grundstücken Flur Nr. 671/2 (Krautgartenweg) und 671/6, jeweils Gemarkung Egling a.d.Paar, südöstlich des Krautgartenweges am nördlichen Rand der Ortslage Egling a.d.Paar (Teilbereich „B“) gefasst und das Verfahren hierfür eingeleitet. Das Änderungsverfahren wird im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. Im Zuge der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ werden u. a. die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) und Flächen für Garagen und Carports („Ga“) sowie Stellplätze („St“) neu geordnet und an die aktuellen Planungen der Grundstückseigentümer angepasst. Zudem werden die Vorgaben zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ) und zur baulichen Gestaltung (Höhenentwicklung, Dächer) inhaltlich teilweise auf die neuen Planungen abgestellt. 
Der Vorentwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ wurde am 14.05.2024 vom Gemeinderat gebilligt und in gleicher Sitzung die Durchführung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen. Im Anschluss daran wurde zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 14.05.2024, in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden (insgesamt 23 Fachbehörden bzw. Nachbargemeinden) mit Schreiben vom 06.06.2024 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB um Stellungnahme gebeten und über die öffentliche Auslegung unterrichtet. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen müssen nun vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt werden. 

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung keine Stellungnahme zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ ein:

01        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck
04        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
07        Landratsamt Landsberg am Lech, Straßenbaubehörde
11        Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech
14        Deutsche Telekom Technik GmbH
15        Handwerkskammer für Oberbayern
16        Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
17        Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
21        Gemeinde Moorenweis
23         Gemeinde Steindorf

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung zwar eine Stellungnahme ein, jedoch ohne Anregungen bzw. Hinweise zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“:

02        IHK für München und Oberbayern; E-Mail vom 09.07.2024
03        Kreisheimatpflegerin Dr. H. Weißhaar-Kiem; E-Mail vom 06.06.2024
05        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde; E-Mail vom 19.06.2024
06        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde; Schreiben vom 23.07.2024 (Az.: 173-62.2/Be-Natur)
08        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde; Schreiben vom 26.06.2024 (Az.: 1711.4/97-24/61.4)
10        Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; Schreiben vom 01.07.2024 (Gz.: ROB-2-8314.24_01_LL-5-20-3)
13        Staatliches Bauamt Weilheim; E-Mail vom 06.06.2024
18        Regionaler Planungsverband München; E-Mail vom 11.07.2024
19        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Schreiben vom 11.06.2024 (Az.: 45-60-00 / VI-0740-24-BBP)
20        Gemeinde Schmiechen; Schreiben vom 10.06.2024 (Az.: AL3 / Sey)
22        Gemeinde Prittriching; E-Mail vom 26.07.2024

Von folgenden angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ging während der Beteiligung eine Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ ein:

08        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallrechtsbehörde; Schreiben vom 07.06.2024 (Az.: 1783.4/94-18/41.6)
09        LEW Verteilnetz GmbH; E-Mail vom 15.07.2024 (Az.: LEW-VGNR 5465)
12        Wasserwirtschaftsamt Weilheim; Schreiben vom 17.07.2024 (Az.: 1-4622-LL116-18760/2024)

Der Gemeinderat hat die eingegangenen Stellungnahmen eingehend beraten und, soweit Anregungen oder Hinweise erhoben wurden, wie folgt beschlossen:

08        Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bodenschutz- / Abfallbehörde
Schreiben vom 07.06.2024 (Az.: 1783.4/94-18/41.6)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
□ Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen zu dem o.g. Plan
Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems (ABuDIS) für den Landkreis Landsberg am Lech sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf die Wirkungsbereiche Boden – Mensch und Boden – Grundwasser in den Geltungsbereichen der o.g. Bebauungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.B. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Bodenauffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese gemäß § 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall- /Bodenschutzbehörde gemäß § 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach § 51 Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 KrWG und Art. 26 BayAbfG i. V. m. § 10 Abs. 2 Nrn. 5 - 8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall-/Bodenschutzbehörde abzustimmen.

Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der Unteren Bodenschutz- / Abfallbehörde werden zur Kenntnis genommen und der textliche Hinweis unter Kapitel 4.2 des Textteils zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ redaktionell entsprechend ergänzt und konkretisiert.

Abstimmungsergebnis

Ja        12

Nein        0

09        LEW Verteilnetz GmbH
E-Mail vom 15.07.2024 (Az.: LEW-VGNR 5465)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Vielen Dank, dass Sie uns über die Planungen informiert haben. 
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn weiterhin der Bestand unserer Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und nachstehende Belange berücksichtigt werden.

Bestehende 1-kV-Kabelleitungen 
Vorsorglich weisen wir auf die verlaufenden 1-kV-Kabelleitungen unserer Gesellschaft im Geltungsbereich hin. Der Verlauf dieser Kabelleitungen kann dem beiliegenden Kabellageplan entnommen werden. 
Der Schutzbereich sämtlicher Kabelleitungen beträgt 1,00 m beiderseits der Trassen und ist von einer Bebauung sowie tiefwurzelnden Bepflanzungen freizuhalten. Wir bitten um Beachtung des beigelegten Kabelmerkblattes „Merkblatt zum Schutz erdverlegter Kabel“.

Allgemeiner Hinweis 
Bei jeder Annäherung an unsere Versorgungseinrichtungen sind wegen der damit verbundenen Lebensgefahr die Unfallverhütungsvorschriften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV (BGV A3) der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro einzuhalten.
Vor Beginn der Grabarbeiten muss durch die Baufirma eine entsprechende Kabelauskunft eingeholt werden. Wir bitten zu gegebener Zeit mit unserer Betriebsstelle Königsbrunn Kontakt aufzunehmen.

Betriebsstelle Königsbrunn
Nibelungenstraße 16 
86343 Königsbrunn 
Ansprechpartner: Betriebsstellenleiter Herr Florian Frank 
Tel.: 08231-6039-11 

Eine detaillierte Kabelauskunft kann auch online unter https://geoportal.lvn.de/apak/ abgerufen werden. 
Unter der Voraussetzung, dass die genannten Punkte berücksichtigt werden, sind wir mit der Aufstellung des Bebauungsplanes einverstanden.

Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Ausführungen der LEW Verteilnetz GmbH zu den bestehenden Versorgungsleitungen werden zur Kenntnis genommen und den künftigen Bauherren auch als Information zur Verfügung gestellt. Die im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen bereits vorhandenen Versorgungsleitungen (Kabel etc.) erfahren durch die aktuelle Planung keine Veränderung, so dass deren Fortbestand auch weiterhin gesichert ist. Die Stromversorgung der neuen Wohngebäude und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Hausanschlüsse werden in Eigenregie durch die jeweiligen Bauherren mit den Versorgungsträgern, d. h. auch mit der LEW Verteilnetz GmbH, abgestimmt. Diese Planungen liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde.

Abstimmungsergebnis

Ja        12

Nein        0

12        Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Schreiben vom 17.07.2024 (Az.: 1-4622-LL116-18760/2024)

Darstellung der Anregungen / Hinweise
Zum genannten Bebauungsplan nimmt das Wasserwirtschaftsamt Weilheim als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung. Weitere Hinweise oder Anforderungen werden nicht vorgetragen. 
Grundwasser: 
Die Erkundung des Baugrundes einschl. der Grundwasserverhältnisse obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hang- und Schichtenwasser sichern muss. 
Sind im Rahmen von Bauvorhaben Maßnahmen geplant, die in das Grundwasser eingreifen (z.B. Grundwasserabsenkungen durch Bauwasserhaltung, Herstellen von Gründungspfählen oder Bodenankern mittels Injektionen), so ist rechtzeitig vor deren Durchführung mit der Kreisverwaltungsbehörde bezüglich der Erforderlichkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis Kontakt aufzunehmen. 
Falls bei Baugrunderkundungen oberflächennahe Grundwasserspiegellagen aufgeschlossen werden, empfehlen wir, um grundwasserinduzierte Schadensfälle zu vermeiden, die Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen (z.B. wasserdichte und auftriebssichere Bauweise des Kellers). Grundstücksentwässerungsanlagen (dazu zählen auch Kleinkläranlagen) sind wasserdicht und auftriebssicher zu errichten. Entsprechende Vorkehrungen obliegen dem Bauherrn. 
Wild abfließendes Oberflächenwasser: 
Infolge von Starkregenereignissen können im Bereich des Bebauungsplans Überflutungen auftreten. Um Schäden zu vermeiden, sind bauliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die das Eindringen von oberflächlich abfließendem Wasser in Erd- und Kellergeschosse dauerhaft verhindern. Eine Sockelhöhe von mind. 25 cm über der Fahrbahnoberkante / über Gelände wird empfohlen. Kellerfenster sowie Kellereingangstüren sollten wasserdicht und/oder mit Aufkantungen, z.B. vor Lichtschächten, ausgeführt werden. 

Fachliche Würdigung und Abwägung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Grundwasser: 
Zur Thematik Grundwasser / Bauwasserhaltung ist im Textteil zur 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ bereits ein textlicher Hinweis enthalten (Kapitel 4.4), der redaktionell ergänzt und konkretisiert wird. Wie bei einer Bebauung auf Grundlage der Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bereits jetzt der Fall ist, obliegen entsprechende Vorkehrungen etc. auch bei Umsetzung der 6. Änderung des Bebauungsplanes weiterhin dem jeweiligen Bauherrn. 
Wild abfließendes Oberflächenwasser: 
Zur Erdgeschossfußbodenhöhe sind im Änderungsgebiet auch weiterhin die Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (max. 60 cm über zugewandter Straßenhöhe) maßgebend, die damit für den Änderungsbereich auch weiterhin gültig sind. Von den Bauherren können demzufolge entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen oberflächlich abfließendes Wasser getroffen werden. Die Empfehlungen zu Kellerfenstern und Kellereingangstüren sind bereits als textlicher Hinweis (Kapitel 4.3) im Textteil zur 6. Änderung des Bebauungsplanes enthalten.

Abstimmungsergebnis

Ja        12

Nein        0

Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ vorgebracht.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung). 

  1. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB keine Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Auwiesen - TG Lerchenweg II“ vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2024 08:08 Uhr