Widmung neuer Pavillon am Paaruferweg als Trauungsort


Daten angezeigt aus Sitzung:  202411. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202411. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch geeignete Räume außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamts zu (weiteren) Trauungsorten bestimmen. Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamts zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung dar. Hierdurch wird dieser Ort ausdrücklich als Eheschließungsort zugelassen.

Folgende Kriterien sind hierbei zu beachten:

  • Eheschließungsort ist frei von störenden Umgebungs- und Witterungseinflüssen
  • Die Nutzung muss durch die Gemeinde rechtlich gesichert sein
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Wahrung des staatlichen Rechtakts (Ausschluss von kirchlichen bzw. religiösen Räumlichkeiten)
  • Bei Örtlichkeiten unter freiem Himmel ist auf den Datenschutz zu achten

Das Einverständnis der Standesamtsaufsicht des LRA LL liegt der Gemeinde bereits vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Widmung des Pavillons am Paaruferweg als Trauungsort zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 08:35 Uhr