Vollzug des Bayerischen Straßen- u. Wegegesetzes (BayStrWG) - Berichtigung (§ 5 VerzVO); Äußerer Oberdorfweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  202413. Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202413. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 14

Sachverhalt

Aufgrund der Korrektur zum „Eichenweg“ verkürzt sich demnach zwangsläufig der „Äußere Oberdorfweg“ von 380 m auf 359 m. Der Endpunkt wird korrigiert von Fl.Nr. 89, Gemarkung Egling a.d.Paar, auf Fl.Nr. 983/1, Gemarkung Egling a.d.Paar

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Korrektur des „Äußeren Oberdorfweges“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
2. Bgm. Bucher hat nach Art. 49 Abs. 1 GO als persönlich Beteiligter nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilgenommen.

Datenstand vom 11.12.2024 08:18 Uhr