Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze ab 2025; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202413. Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202413. Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Herr Kämmerer Dietrich stellt die neue Rechtslage, u.a. zur Grundsteuer vor, aus welcher sich Regelungsbedarf seitens des Gemeinderatsgremiums ergibt.

Beschluss 1

Die bisherigen Hebesätze von 310 % für Grundsteuer A + B sollen beibehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss 2

Um aufkommensneutral zu bleiben, soll der Hebesatz ab 01.01.2025 für Grundsteuer A auf 500 % erhöht und für Grundsteuer B auf 200 % gesenkt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wurde abgelehnt.

Beschluss 3

Da Kommunen grundsätzlich Kostensteigerungen zu verzeichnen haben, soll zu den aufkommensneutralen Hebesätzen eine jeweils 10 % Steigerung der bisherigen Einnahmen festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 9

Beschluss 4

Der Gewerbesteuerhebesatz wird zum 01.01.2025 von 340 % auf 350 % erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 11.12.2024 08:18 Uhr