Entlastung der Jahresrechnung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  202201. Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202201. Sitzung des Gemeinderates 11.01.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest und spricht dafür die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bgm. Holzer hat als persönlich Beteiligter nach Art. 49 Abs. 1 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Datenstand vom 10.03.2022 10:20 Uhr