2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine gewerbliche Entwicklung eines Areals östlich der Ortslage Heinrichshofen; Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202202. Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202202. Sitzung des Gemeinderates 08.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme ein:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Gemeinde Schmiechen
  • Gemeinde Moorenweis
  • Gemeinde Steindorf

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme ein, es wurden jedoch keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • IHK für München und Oberbayern
  • Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • LEW Verteilnetz GmbH
  • Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Gemeinde Prittriching


Folgende Anregungen und Hinweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden vorgebracht:

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten FFB
Textauszug E-Mail vom 04.01.2022

Sehr geehrter Herr Grahammer,
bzgl. der o.g. Planung erhebt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Einwände. Wir bitten allerdings zu bedenken, dass es sich hierbei um eine landwirtschaftliche Fläche mit hoher Bodengüte handelt.
Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Der Gemeinde ist durchaus bewusst, dass mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Verlust von geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen einhergeht. Derzeit stehen der Gemeinde jedoch aus den in Ziffer 5.6.2 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung genannten Gründen keine alternativen Flächen zur Ansiedlung des Werkstattbetriebes für Landmaschinen zur Verfügung, zumal es sich um eine konkrete Anfrage des Grundstückseigentümers handelt.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        1


Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 08.02.2022). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Hinweise zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar ein.

  1. Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.03.2022 09:41 Uhr