Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme ein:
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
- Gemeinde Schmiechen
- Gemeinde Moorenweis
- Gemeinde Steindorf
Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme ein, es wurden jedoch keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:
- IHK für München und Oberbayern
- Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weisshaar-Kiem
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
- Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
- LEW Verteilnetz GmbH
- Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
- Wasserwirtschaftsamt Weilheim
- Staatliches Bauamt Weilheim
- Handwerkskammer für München und Oberbayern
- Regionaler Planungsverband München
- Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Gemeinde Prittriching
Folgende Anregungen und Hinweise wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden vorgebracht:
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten FFB
Textauszug E-Mail vom 04.01.2022
Sehr geehrter Herr Grahammer,
bzgl. der o.g. Planung erhebt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Einwände. Wir bitten allerdings zu bedenken, dass es sich hierbei um eine landwirtschaftliche Fläche mit hoher Bodengüte handelt.
Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Der Gemeinde ist durchaus bewusst, dass mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Verlust von geeigneten landwirtschaftlichen Nutzflächen einhergeht. Derzeit stehen der Gemeinde jedoch aus den in Ziffer 5.6.2 der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung genannten Gründen keine alternativen Flächen zur Ansiedlung des Werkstattbetriebes für Landmaschinen zur Verfügung, zumal es sich um eine konkrete Anfrage des Grundstückseigentümers handelt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 1
Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.