3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar für eine wohnbauliche Entwicklung von Teilflächen eines Areals nördlich der Gemeindeverwaltung; Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  202205. Sitzung des Gemeinderates, 12.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 202205. Sitzung des Gemeinderates 12.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung keine Stellungnahme ein:

  • Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weisshaar-Kiem
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/Bodenschutzbehörde
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Landsberg am Lech
  • Staatliches Bauamt Weilheim
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
  • Bayerischer Bauernverband Landsberg am Lech
  • Gemeinde Prittriching
  • Gemeinde Moorenweis
  • Gemeinde Steindorf


Von folgenden Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ging im Rahmen der erneuten Beteiligung eine Stellungnahme ein, es wurden jedoch keine Anregungen oder Hinweise vorgebracht:

  • IHK für München und Oberbayern
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde
  • Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde
  • LEW Verteilnetz GmbH
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim
  • Regionaler Planungsverband München
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Gemeinde Schmiechen


Folgende Anregungen und Hinweise wurden im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden vorgebracht:

  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten FFB
Textauszug E-Mail vom 03.03.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie in unserer Stellungnahme vom 03.08.2021 bereits dargelegt, muss im Rahmen der betrieblichen Entwicklungsmaßnahmen des Betriebes Wörle die bestehende Fahrsiloanlage in Richtung der geplanten Wohnbebauung verlegt werden. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb Wörle hier nicht durch die herannahende Wohnbebauung eingeschränkt wird. 
Zudem sollte in den Bebauungsplan Hinweise auf die Duldung möglicher landwirtschaftlicher Immissionen aufgenommen werden:
„Die Erwerber, Besitzer und Bebauer der Grundstücke im Planbereich haben die landwirtschaftlichen Emissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) der angrenzenden landwirtschaftlicher ordnungsgemäß genutzten Flächen unentgeltlich zu dulden und hinzunehmen. Die Belastungen entsprechen hierbei den üblichen dörflichen Gegebenheiten und sind mit dem „ländlichen Wohnen“ vereinbar.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass mit zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr morgens zu rechnen ist. Zudem sind sonstige Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr zu dulden.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Wie dem AfELF bereits mit Schreiben vom 03.02.2022 im Rahmen der Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren mitgeteilt, wurde zwischenzeitlich bereits die Genehmigung für die baulichen Erweiterungsmaßnahmen des bestehenden Milchviehbetriebs erteilt. Somit ist ein Fortbestand der landwirtschaftlichen Hofstelle langfristig gesichert.  
Im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung werden die immissionsschutzrechtlichen Belange nochmals konkret betrachtet. In diesem Zuge wird auch nochmal explizit auf die Duldung möglicher landwirtschaftlicher Immissionen hingewiesen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Textauszug des Schreibens vom 09.02.2022 (Gz.: ROB-2-8314.24_01_LL-5-8-9)

Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Regierung von Oberbayern hat als höhere Landesplanungsbehörde bereits mit Schreiben vom 06.07.2021 zur o.g. Bauleitplanung Stellung genommen. 
In diesem waren wir zu dem Ergebnis gelangt, dass die Planung bei Berücksichtigung der Belange des Flächensparen, der Innenentwicklung und des Hochwasserschutzes sowie bei Ergänzung eines Bedarfsnachweises den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht. 
In nun vorliegender Fassung vom 09.11.2021 wurden Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung sowie zum Bedarf getroffen. Weiter noch wurde die Planung konkretisiert.  

Demographie 
In der Begründung zur Planung wird das Wachstum von 1987 bis 2017 als Vergleichs- bzw. Basiswert für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung herangezogen. So wird bis 2040 von einer Bevölkerungszahl von 2.800 Einwohnern gegenüber 1.543 Einwohnern im Jahr 2017 ausgegangen. 
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich Zuwächse ändern können und deshalb von aktuellen Zahlen und Prognosen auszugehen ist. 
Laut Demographie-Spiegel für Bayern für die Gemeinde Egling a. d. Paar wird bis 2033 gegenüber dem Jahr 2019 ein Bevölkerungszuwachs von 8,3 Prozent vorausgesagt. Dies entspricht in absoluten Zahlen einem Zuwachs von 193 Personen und einem prognostizierten absoluten Wert von 1550 Personen. Hierbei entfällt der stärkste Anstieg mit 53,9 Prozent auf die 65-Jährigen oder Ältere. Zudem steigt die Anzahl der Personen unter 18 Jahren, allerdings schon deutlich abgesetzt mit nur 9 Prozent.

Bedarf 
Außerdem wird in der Begründung der Bedarf an Wohnbauflächen durch eine überschlägige Berechnung des Bedarfs an Wohneinheiten auf ca. 200 neue Wohneinheiten für die nächsten 15-20 Jahre geschätzt. Es wird in der Begründung nicht auf ortstypische oder durchschnittliche Belegungsdichten oder Haushaltsgrößen eingegangen. Dies ist jedoch entscheidend, um die zukünftig benötigten Wohneinheiten zu berechnen. 
Da in den nächsten elf Jahren von einem Zuwachs von 140 Personen ausgegangen wird, erscheinen 200 Wohneinheiten nicht plausibel.

Planung 
Positiv hervorzuheben ist, dass im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit kleinräumigen Wohneinheiten zur Miete vorgesehen ist. Diese Planung entspricht nicht nur den Belangen des Flächensparens, sondern bietet Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen mit ihren verschiedenen Raumansprüchen. 

Ergebnis 
Die vorliegende Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung bei Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes nicht entgegen. Sie trägt sowohl den Belangen des Flächensparens als auch den Belangen der Innenentwicklung Rechnung.  

Hinweis 
In der Begründung wurde erläutert, dass die über verschiedene Bauleitplanverfahren planungsrechtlich gesicherten Wohnbauflächen zwischenzeitlich bereits größtenteils baulich genutzt werden bzw. vorwiegend ohne Bauzwang veräußert wurden. Im Sinne einer effizienten, nachhaltigen sowie flächensparenden Siedlungsentwicklung möchten wir anregen, über die Festsetzung von Baugeboten in den Bebauungsplänen nachzudenken. Dies hätte den Vorteil, dass zügig von einer tatsächlichen Wohnnutzung, der als Wohnbauflächen dargestellten Bereiche im Flächennutzungsplan sowie der Deckung von Wohnbedarf ausgegangen werden könnte.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
zu Demographie, Bedarf und Planung 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die in der Begründung zur vorliegenden Bauleitplanung hierzu bereits enthaltenen Ausführungen werden unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Höheren Landesplanungsbehörde nochmals redaktionell konkretisiert.

zu Ergebnis
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

zu Hinweis
Der Hinweis zur Festlegung von Baugeboten auf Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung wird bei der Aufstellung der Bebauungspläne bzw. bei der Erstellung der Grundstückskaufverträge entsprechend berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0

  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern
Textauszug des Schreibens vom 11.03.2022

Sehr geehrter Herr Grahammer,
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die erneute Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bauleitplanverfahren der Gemeinde Egling a.d. Paar.
Die noch an mehreren Stellen ergänzten Hinweise im Änderungsentwurf von November 2021 zum Hochwasserschutz und einer an Extremwetterereignisse angepassten Bauweise sind im Zusammenhang mit der vorausgegangenen Stellungnahme von unserer Seite zu befürworten.
Diese und die übrigen im Rahmen des vorangegangenen Beteiligungsverfahrens ersichtlichen Anpassungen nehmen wir zur Kenntnis. Unsere Stellungnahme von August 2021 wird grundsätzlich aufrechterhalten und hat als erneut angeführt zu gelten.

Entscheidung der Gemeinde Egling a.d.Paar:
Die Stellungnahme der Handwerkskammer vom 06.08.2021 wurde bei der Behandlung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Anregungen und Hinweise bereits vom Gemeinderat behandelt und gewürdigt. Die Ergebnisse dieser Würdigung wurden der Handwerkskammer bereits mit Schreiben vom 03.02.2022 entsprechend mitgeteilt. Hierzu haben sich zwischenzeitlich keine neuen Erkenntnisse ergeben.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:                12
Nein-Stimmen:        0


Von der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB keine Anregungen und Hinweise vorgebracht.

Beschluss

  1. Die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 12.04.2022). Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.

  1. Von der Öffentlichkeit gingen während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen oder Hinweise zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Egling a.d.Paar ein.

  1. Da die vorgenommenen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2022 08:31 Uhr