Bauantrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Hausgaragen, Rienshofener Str. 6 und 6a, Fl. Nr. 583/4 Gemarkung Großberghofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 7/2020. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Die Bauwerberin beabsichtigt den Neubau eines Doppelhauses mit Hausgaragen auf o. g. Flurstück. Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Großberghofen Ost 4. Geplant ist ein Doppelhaus mit Ausmaßen von 14,99 x 11,99 m. 4 Stellplätze wurden nachgewiesen.

Für die geplante Bebauung ist folgende Befreiung von den Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes erforderlich:
  • Punkt 1.3.2: GRZ 0,3 und GFZ 0,6
    Die GRZ soll um 11m² (0,32) und die GFZ soll um 22m² (0,64) überschritten werden. Im Bebauungsplan sind Garagen nicht explizit gekennzeichnet. Durch die Hausgaragen können je Wohneinheit 1 überdachter Stellplatz geschaffen werden. Die Garagen werden mit einem vorgezogenen Zwerchgiebel gelöst.

Hinweise:
Bei der geplanten Bebauung wird die Geländemodellierung mit sehr starken Geländeabfällen zu den Nachbargrundstücken als problematisch angesehen. Ebenso betrifft dies den Abfluss des Oberflächenwassers. Zu diesen Punkten sollte eine praxistaugliche Lösung aufgezeigt werden.
Ferner sind die dargestellten Abstandsflächen (im Besonderen östlich und westlich) bzw. deren Berechnung zu prüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss, dem Bauvorhaben mit den o. g. Hinweisen zuzustimmen, die Befreiung hinsichtlich Punkt 1.3.2 zu erteilen und den Antrag zur baurechtlichen Beurteilung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr