Kinderbetreuung - Entscheidung über den Erlass von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen auf Grund der Corona-Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  6/2020. Sitzung des Gemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 6/2020. Sitzung des Gemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Der 1. Vorsitzende informierte die Mitglieder des Gemeinderates Erdweg in o. g. Sache wie folgt:
Durch Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern wurden alle Kindertageseinrichtungen zum 16.03.2020 auf Grund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Benutzungsgebühren wurden bis einschließlich März 2020 durch die Gemeinde eingezogen. Seit April 2020 wurden nun keine Gebühren mehr für die Kinderbetreuung eingezogen. 
Der Freistaat Bayern sicherte zwischenzeitlich die Kostenübernahme aller Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 zu. Hierfür gibt es folgende Rahmenbedingungen: 

  • Kinder, die aufgrund des staatlich angeordneten Betretungsverbots Kindertageseinrichtungen, für die sie für das Kindergartenjahr 2019/2020 angemeldet sind, nicht nutzen, werden finanziell entlastet. 
  • Der Freistaat Bayern gewährt eine freiwillige finanzielle Förderung für den (anteiligen) Ersatz der entfallenen Benutzungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni 2020. Die beantragte Förderung wird an die Träger und nicht an die einzelnen Erziehungsberechtigten ausbezahlt. 
  • Die Träger verzichten im Gegenzug auf die Erhebung von Gebühren in der entsprechenden Höhe.
  • Für Monate, in denen die Betreuung teilweise oder in vollem Umfang in Anspruch genommen wird bzw. wurde, erfolgt kein Beitragsersatz. 
  • Diese Regelung umfasst auch die Teilnahme im Rahmen der Notbetreuung. 
  • Der Freistaat gewährt folgende pauschale Beitragssätze:
    • Krippenkinder: 300 €/mtl.
    • Kindergartenkinder: 50 €/mtl. (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 €/mtl.), d. h. Entlastung insgesamt: 150 €/mtl.

Im Rahmen des Betreuungsverbotes erfolgte ein eingeschränkter Betreuungsbetrieb für folgende Kinder in folgenden Zeiten (nicht Notbetreuung):

  • In der Zeit vom 16.03. bis 24.05.2020 waren keine Kinder regulär in den Kindertageseinrichtungen.
  • Ab 25.05.2020 besuchten die Vorschulkinder und evtl. Geschwisterkinder im eingeschränkten Betrieb die Kinderhäuser.
  • Ab 15.06.2020 besuchten Kinder, die zum Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig werden und die Krippenkinder im 3. Lebensjahr im eingeschränkten Betrieb die Kinderhäuser.
  • Ab 01.07.2020 ist geplant, dass alle Kinder die Kitas besuchen.
Im Hinblick auf die o. g. Regelungen zur Übernahme der Benutzungsgebühren bedeutet dies, das die Beiträge ab dem Zeitpunkt der möglichen und tatsächlichen Betreuung für die Eltern wieder fällig werden.

Um die Eltern in dieser besonderen Situation auch von Seiten der Gemeinde Erdweg etwas zu entlasten, ist nun folgendes Abrechnungsmodell geplant (nicht Notbetreuung):

  1. April 2020: Es fallen keine Elternbeiträge an, da die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können. 
Beschluss: Die Elternbeiträge für April 2020 werden erlassen.
  1. Mai 2020:
    1. Für die Vorschulkinder und deren Geschwister ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren wären grundsätzlich zu bezahlen. 
Beschluss: Für die Vorschulkinder und deren Geschwister werden die Elternbeiträge für Mai 2020 erlassen.
    1. Für alle übrigen Kinder können die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können.
Beschluss: Die Elternbeiträge werden für diese Kinder für Mai 2020 erlassen.
  1. Juni 2020:
    1. Für die Vorschulkinder und deren Geschwister ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren fallen an und werden den Eltern in Rechnung gestellt.
    2. Für die Kinder, die ab 15.06.2020 wieder die Kitas besuchen, ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht möglich. Die Gebühren wären grundsätzlich zu bezahlen. 
Beschluss: Für die Kinder, die seit 15.06.2020 wieder die Kitas besuchen, werden die Elternbeiträge für Juni 2020 erlassen.
    1. Für alle übrigen Kinder können die pauschalen Beitragssätze des Freistaates Bayern abgerufen werden können. 
Beschluss: Die Elternbeiträge werden für diese Kinder für Juni 2020 erlassen. 
  1. Juli 2020:
    1. Nachdem voraussichtlich alle Kinder ab Juli 2020 wieder die Kitas besuchen werden, fallen die Gebühren an und werden den Eltern in Rechnung gestellt. 
    2. Im Übrigen ist eine Beitragserstattung vom Freistaat nicht mehr möglich.

Wie bereits erwähnt, sind Kinder, die tatsächlich Notbetreuung in Anspruch genommen haben, von der Übernahme der Elternbeiträge durch den Freistaat ausgenommen. Die anfallenden Gebühren müssen daher grundsätzlich von den Eltern getragen werden. Am Beispiel des Monats Mai 2020 haben wir daher die gegenständliche Gebührenhöhe ermittelt. 

Insgesamt wurden im Mai 2020 22 Kinder aus den beiden gemeindlichen Kinderhäusern in der Notbetreuung betreut. Unter Zugrundelegung der regulären Buchungszeiten müssten die Eltern Gebühren i. H. v. insgesamt 2.594,00 € für Mai 2020 bezahlen. Nachdem die tatsächlichen Betreuungszeiten jedoch bei den meisten Kindern wesentlich geringer waren, wurde berechnet, wie hoch die Gebühren bei einer taggenauen Abrechnung sind. Hier fallen für den Monat Mai 2020 Gebühren i. H. v. 1.179,81 € an. 

Auf Grund dieser geringen Beitragshöhe, den hohen Verwaltungsaufwand bei einer taggenauen Abrechnung und der Tatsache, dass die Eltern, die ja aus wichtigen Gründen (systemrelevante Berufe usw.) einen Anspruch auf Notbetreuung für ihre Kinder hatten/haben, wird daher folgendes vorgeschlagen.
Auch hier sollen die Eltern in dieser besonderen Situation von Seiten der Gemeinde Erdweg entlastet werden. 
Beschluss: Die Gebühren für die Notbetreuung in der Zeit vom 16.03. bis 30.06.2020 werden komplett erlassen.

Beschluss

Der Gemeinderat Erdweg beschloss, die Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen in der Zeit vom 01.04. bis 30.06.2020 in der vorgetragenen Form zu erlassen bzw. zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2024 10:19 Uhr