Antrag auf Nutzungsänderung Wohnung in ärztliche Filialpraxis, Bgm.-Rothenfußer-Str. 12a, Fl. Nr. 217/38 Gemarkung Kleinberghofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und Rechtliche Würdigung
Die Bauwerberin beantragt die Nutzungsänderung der Wohnung in der Doppelhaushälfte im EG und OG in eine Zweizimmerwohnung im OG und eine ärztliche Filialpraxis im EG sowie die ergänzende Erstellung eines dritten Stellplatzes für die Filialpraxis. Die Nutzungsänderung erfolgt ohne eine bauliche Veränderung, da dies bereits beim Bau (entgegen der eingereichten Pläne) berücksichtigt wurde.
Laut Stellplatzverordnung sind für die Wohneinheit 2 und für die Arztpraxis 1 Stellplatz, also insgesamt 3 Stellplätze, notwendig. Diese sollen als Längsparkplätze an der östlichen Grundstücksgrenze mit je 2,3m Breite und je 5,5m Länge erstellt werden.
Derzeit sind auf dem betroffenen Grundstück insgesamt 4 Stellplätze für die 2 vorhandenen Wohneinheiten ausgewiesen. Ob diese tatsächlich vorhanden und real möglich sind, wird gerade bauaufsichtlich geprüft.
Insgesamt 5 Stellplätze sind auf diesem Grundstück nicht darstellbar. Des Weiteren widerspricht die zusätzliche Nutzung (1xPraxis + 2xWohneinheit) der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat beschloss, der Nutzungsänderung
nicht zuzustimmen und dem Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr