Bebauungsplan Kleinberghofen Nr. 11, Bahngelände, 8. Änderung - Abwägung der Stellungnahmen nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7/2020. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 7/2020. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Abwägung der Stellungnahmen nach Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.05.2020 bis 15.06.2020.


BEHÖRDEN UND TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE


  1. Ohne Äußerung/ Einwände:

Folgende Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden haben in ihren Schreiben mitgeteilt keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 11, Kleinberghofen, Am Bahngelände, 8. Änderung zu haben bzw. ihr Einverständnis mit der Planung erklärt oder mitgeteilt, dass sie von der Planung nicht berührt sind:

Nr.
Träger
Datum
1
Landratsamt Dachau
22.05.2020

Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen hat bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.
Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg nimmt zur Kenntnis, dass keine weiteren Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen sind.


  1. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen sind.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg nahm vom Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB, erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung, Kenntnis.

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Erdweg beschloss  den Bebauungsplan Nr. 11, Kleinberghofen, Am Bahngelände, 8. Änderung, Gemeinde Erdweg mit Begründung in der Fassung vom 28.7.2020 als Satzung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss des Bebauungsplans (Satzungsbeschluss) vom 28.7.2020 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2020 11:07 Uhr