Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 2 Wohnhäusern in Walkertshofen auf Fl. Nr. 1146 Gemarkung Großberghofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt und Rechtliche Würdigung
Die Antragsteller beabsichtigen, auf dem Grundstück, Fl. Nr. 1146 Gemarkung Großberghofen, Bergstraße, 2 Wohngebäude mit Doppelgarage zu errichten.
Die Baugrundstücke befinden sich in 2. und 3. Reihe an der Bergstraße Walkertshofen und sind aufgrund ihrer Lage dem Außenbereich zuzuordnen.
Nach § 35 Abs. 2 können im Einzelfall sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Nach Abs. 3 liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht.
Nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Erdweg ist im geplanten Bereich eine Wohnbaufläche ausgewiesen.
An der Bergstraße sind Versorgungsleitungen (Wasser-, Kanalleitung) verlegt. Ferner kann die Zufahrt über die Bergstraße erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschloss
, dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung von 2 Wohngebäuden mit jeweils Doppelgarage zuzustimmen und zur baurechtlichen Beurteilung an das Landratsamt Dachau weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr