Bauantrag auf Anbau einer Terrassenüberdachung an best. Wohngebäude in Langengern


Daten angezeigt aus Sitzung:  8/2020. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Erdweg) 8/2020. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt und Rechtliche Würdigung

Bauantrag auf Terrassen-Überdachung am bestehenden Wohngebäude, auf F. Nr. 442 Gemarkung Unterweikertshofen, Römerstr. 14a.

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich außerhalb der in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Erdweg als Mischgebiet festgesetzten Fläche.

Bauvorhaben im Außenbereich können im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere dann vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungs-plans widerspricht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschloss , dem Antrag zuzustimmen und an das Landratsamt Dachau zur baurechtlichen Beurteilung zuzuleiten, da die Wohngebäude, Römerstr. 14 und 14a, die bereits seit Jahren bestehen, ebenfalls außerhalb der als Mischgebiet ausgewiesenen Fläche errichtet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 13:45 Uhr