Gigabit-RL 2.0
Beschlussfassung Förderantrag
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 26.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Floss hat mit Unterstützung des beauftragten Planungsbüros und später mit Unterstützung des ADBV auf Kreisebene einen Branchendialog zur Ermittlung des privatwirtschaftlichen Ausbaupotentials durchgeführt.
Im Ergebnis wurden keine verbindlichen Ausbauzusagen durch teilnehmende Netzbetreiber erklärt.
Im Anschluss wurde ein formelles Markterkundungsverfahren nach Vorgaben der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 über alle Adressen des Gemeindegebiets durchgeführt und alle eingehenden Netzbetreibermeldungen ausgewertet.
Als Ergebnis wurde hierbei festgestellt, dass 312 Adressen förderfähig sind.
Die Gesamtausgaben (Gesamtsumme nach Wirtschaftlichkeitslückenmodell) werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten des Projektträgers überschlägig automatisch berechnet. Das Förderportal des Projektträgers ermittelt auf Basis der Anzahl der förderfähigen Adressen auf diese Weise überschlägig Gesamtausgaben in Höhe von 2.808.000,00 EUR (entspricht 9.000 € je Adresse).
Hiervon abweichende Antragstellungen zu den Gesamtausgaben sind grundsätzlich zwar möglich, bedürfen aber einer individuellen Begründung und Prüfung durch den Projektträger. Für die Gemeinde Floss werden die automatisch berechneten Gesamtausgaben für die Antragsstellung zugrunde gelegt. Die Festsetzung der Zuwendung erfolgt vorläufig.
Die Festsetzung der endgültigen Zuwendung erfolgt nach dem Antrag in abschließender Höhe auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses.
Dies ergibt folgende Finanzierungsanteile:
- Der voraussichtliche Fördersatz des Bundes beträgt 50 %: 1.404.000,00 EUR
- Der voraussichtliche Zielfördersatz der Kofinanzierung (Bayern) beträgt 90 % aufgrund der Einstufung der Gemeinde Floss in die Gebietskategorie des LEP Bayern als „Allgemeiner ländlicher Raum“ und „Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)“.
- Der voraussichtliche Fördersatz des Landes Bayern beträgt 40 %: 1.123.200,00 EUR
- Der voraussichtliche Eigenanteil der Gemeinde beträgt 10%: 280.800,00 EUR
Beschluss 1
Die Gemeinde Floss beschließt, den Antrag auf Zuwendung in vorläufiger Höhe von 1.404.000,00 EUR zum Glasfaserausbau der festgestellten unterversorgten 312 Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell des Gigabitförderverfahren des Bundes 2.0 zu stellen.
Der Antrag ist vor 30.09.2024 einzureichen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Beschluss 2
Unter dem Vorbehalt der antragsgemäßen Bewilligung dieses Zuwendungsantrags (Beschluss 1) beschließt die Gemeinde Floss ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes im ermittelten Ausbaugebiet im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.10.2024 10:53 Uhr