Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Tektur: Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage" auf Flur-Nr. 1039, Gemarkung Floß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 31.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 31.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 21.10.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben wurde bereits mit Bescheid vom 20.06.2022 genehmigt. In der Bauausführung ergaben sich nun marginale Abweichungen zur genehmigten Planung (genaue Auflistung siehe Anlage).
Die Änderungen sind aus städtebaulicher Sicht nicht gravierend und haben keine negativen Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit. Das Vorhaben fügt sich nach wie vor in die nähere Umgebung ein (§34 Abs. 1 BauGB).
Die Erschließung ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2024 12:35 Uhr