Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 30.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 30.01.2025 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Laut § 10 Bundeswahlordnung liegt die Höhe des Erfrischungsgeldes zwischen 25 und 35 Euro.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2025 17:13 Uhr