Entschädigung der ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einem sogenannten Erfrischungsgeld entschädigt. Diese Kosten werden auch grundsätzlich durch die Wahlkostenerstattung dem Markt wieder zurückgegeben. Laut § 10 Bundeswahlordnung liegt die Höhe des Erfrischungsgeldes zwischen 25 und 35 Euro. 

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die ehrenamtlichen Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 beträgt 30,00 € in den Stimmbezirken des Marktes Floß.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 17:13 Uhr