Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Teilung des Flurstückes 170, Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage" auf Flur-Nr. 170, Gemarkung Gösen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 10.12.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche der Landwirtschaft dargestellt. Die Erschließung (bzw. Erschließungsvertrag) ist spätestens im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen.
Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 17:13 Uhr