Gemeindliche Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid "Neubau eines erdgeschossigen Austragshauses auf dem landwirtschaftlichen Anwesen" auf Flur-Nr. 1067, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.01.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 19.12.2024 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Bauantrag im Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 1 BauGB zu bewerten. Der Neubau soll als Austragshaus der aktuellen Betriebsleiterin bei Hofübergabe dienen.
Die Erschließung ist gesichert. 
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die vorhandene Kleinkläranlage.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 17:13 Uhr