Gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag "Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage" auf Flur-Nr. 608, Gemarkung Schönbrunn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 30.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 30.01.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 20.01.2025 wurde der Markt darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag auf Vorbescheid beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eingereicht wurde und die gemeindliche Stellungnahme nun abgegeben werden kann. 
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu bewerten. Öffentliche Belange sind nicht berührt, die Erschließung ist gesichert.
Das Vorhaben entspricht den Auflagen aus dem Vorbescheid vom 02.09.2024
Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 17:13 Uhr