ISEK Phase II a) Fassadenprogramm Richtlinien b) zukünftige Bebauungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Zukunft Floß, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Zukunft Floß (Markt Floß) Zukunft Floß 12.01.2017 ö 1
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.01.2017 ö beschließend 3
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Zu a)

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung vom 05. Januar 2017, lfd. Nr. 311 a). Frau Michler und Herr Dr. Leuninger haben den Fraktionen einen Sachstand zu dem Fassadenprogramm und den dazu erforderlichen Richtlinien mit dem Vorschlag einer Gestaltungsfibel unterbreitet. Dazu ist es notwendig, die bisherige Gestaltungssatzung des Marktes vom 01. Januar 1990 über die Erhaltung der Dachlandschaft und der Fassaden im Markt Floß aufzuheben. Die Richtlinien dieser Satzung sollen natürlich teilweise auch wieder in diese neue Gestaltungsfibel einfließen. Da die bestehende Satzung nicht außer Kraft gesetzt wurde und die Sanierungsgebiete auch noch festgelegt sind, wäre diese Satzung grundlegend bindend. Die Fraktionen haben deshalb vorberaten, in der Marktratsitzung am 19. Januar 2017 den Beschluss über die Aufhebung der Satzung zur Erhaltung der Dachlandschaft und der Fassaden im Markt Floß vom 15. Dezember 1989 zu fassen. Diese Satzung soll dann durch eine Gestaltungsfibel, die im Detail noch auszuarbeiten ist, ersetzt werden. An der Gestaltungsfibel sollen der Ausschuss Zukunft Floß bzw. die Beratungsgruppen mitwirkend einbezogen werden.
Bis zum Sitzungstag konnte leider mit der Regierung der Oberpfalz der Förderbescheid vom 08. Dezember 2016 noch nicht abgeklärt werden. Auch hier wird versucht, die förderfähigen Kosten für ein derartiges Fassadenprogramm noch für das Jahr 2016 oder eine Erhöhung für 2017 zu erreichen, wie interfraktionell vorbesprochen wurde.

Der Ausschuss Zukunft Floß unterstützt die Erstellung einer Gestaltungsfibel für das Fassadenprogramm des Marktes unter Einbezug der Beratungsgruppen. Sobald der 1. Entwurf der Städteplaner Leuninger & Michler vorliegt, wird in die unterstützende Beratung eingetreten.

Zu b)

Bezug genommen wird ebenfalls auf die interfraktionelle Sitzung vom 05. Januar 2017, lfd. Nr. 311 b). Die Städteplaner Leuninger & Michler haben, wie vorbesprochen, eine Untersuchung möglicher baulicher Entwicklung im Markt Floß vorgenommen und die angedachten Bereiche städteplanerisch einer Bewertung unterzogen. Die ersten nicht ganz fertig gestellten Ergebnisse konnten die Fraktionen in der Sitzung zur Kenntnis nehmen. Die Unterlagen über die planerischen Untersuchungsergebnisse hat der Markt noch nicht erhalten. Sie werden den Gremiumsmitgliedern unverzüglich auf elektronischem Weg zugestellt. Die Fraktionen im Marktrat wie auch der Ausschuss Zukunft Floß können dann eine intensive Beratung über eine Festlegung zukünftiger baulicher Entwicklung neben dem Bemühen zur Verringerung des Leerstandes und einer Stärkung der Ortsmitte führen. Erste Hinweise seitens der Städteplaner gab es auch bzgl. zukünftiger gewerblicher Entwicklung. Hier sollen, bevor öffentliche Schritte unternommen werden, auch Gespräche mit der Wirtschaftsförderung der Regierung der Oberpfalz und anderer Fachstellen geführt werden. Festgehalten wird, dass 2017 nun ein sehr intensiver Einstieg in eine weitere Bauleitplanung erfolgt. Dies kann aber nur Schritt für Schritt nach intensiver Beratung und den entsprechenden Beschlüssen erfolgen. Ein Hinweis ergeht auch auf die Finanzplanung und den Haushalt 2017. Es sollen im Haushalt 2017 zumindest für einen möglichen Grunderwerb entsprechende Mittel vorgesehen werden.

Der Ausschuss Zukunft Floß hält die weitere Vorgehensweise bzgl. der Neuerschließung von Bauplätzen im Markt Floß für richtig und wird die Beratung bzgl. des Standortes unterstützend begleiten.

Datenstand vom 01.02.2017 14:17 Uhr