Bebauungsplan der Stadt Weiden "Stadtgalerie Weiden" Durchführung eines "ergänzenden Verfahrens" gem. § 214 Abs. 4 BauGB Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahme
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 19.01.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 19.01.2017 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Weiden hat am 19. Dezember 2016 unter Nr. 117 beschlossen, für den seit dem 03. August 2016 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 310 „Stadtgalerie Weiden“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Das Plangebiet ist im Plan aufgezeigt.
Beschluss
Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 310 „Stadtgalerie Weiden“ der Stadt Weiden bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.02.2017 14:07 Uhr