Gemeindliche Stellungnahme zur Bauvoranfrage Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (Holzhaus) nur Erdgeschoß 80 qm Wohnfläche auf Fl.Nr. 150 Gmkg. Gösen durch Erwin Vollath
Daten angezeigt aus Sitzung: Marktrat, 09.03.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Marktrat (Markt Floß) | Marktrat | 09.03.2017 | ö | beschließend | 11 |
Sachverhalt
Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Ackerland dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen somit nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Mit einer Veröffentlichung des Bauantrages ist der Bauherr nicht einverstanden.
Anhand eines Lageplans
zeigt der Bürgermeister den Wunsch der möglichen Bebauung auf. Hier ist zu klären, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben der Landwirtschaft (ggf. Austragsgebäude) handelt. Eine Klärung der Bebaubarkeit kann nur die Baugenehmigungsbehörde selbst vornehmen.
Beschluss
Der Bauvoranfrage wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind zu klären.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 14.03.2017 12:58 Uhr