Gemeindliche Stellungnahme zur Bauvoranfrage Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (Holzhaus) nur Erdgeschoß 80 qm Wohnfläche auf Fl.Nr. 150 Gmkg. Gösen durch Erwin Vollath


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.03.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Baugrundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Ackerland dargestellt. Örtliche Bauvorschriften bestehen somit nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Mit einer Veröffentlichung des Bauantrages ist der Bauherr nicht einverstanden.
Anhand eines Lageplans zeigt der Bürgermeister den Wunsch der möglichen Bebauung auf. Hier ist zu klären, ob es sich um ein privilegiertes Vorhaben der Landwirtschaft (ggf. Austragsgebäude) handelt. Eine Klärung der Bebaubarkeit kann nur die Baugenehmigungsbehörde selbst vornehmen.

Beschluss

Der Bauvoranfrage wird gemäß § 36 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind zu klären.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.03.2017 12:58 Uhr