41. Flosser Bürgerfest am 29. Juli 2017
a) Zulassung der angemeldeten Vereine, Verbände und Gewerbetreibenden
b) Festlegung des Festverlaufes, Entschädigungen
c) Vergabe der Getränkelieferung, Getränkepreise
d) Beauftragung Security
e) Festlegung zur Verwendung des Erlöses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 19.07.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bürgermeister gibt die Liste der beim 41. Flosser Bürgerfest teilnehmenden Vereine und Verbände, sowie der örtlichen Gewerbetreibenden bekannt. Außerdem stellt er den Organisationsplan zum Bürgerfest vor und gibt bekannt, dass am Donnerstag 20. Juli 2017, um 17.30 Uhr, eine abschließende Besprechung mit den Vereinen im Marktplatz stattfindet.
Beschluss
Den angemeldeten Vereinen und Verbänden wird die Zulassung erteilt.
Zu b)
Der Festverlauf des Bürgerfestes beginnt um 15.00 Uhr. Der Vertrag mit der Blaskapelle Flossenbürg und den Oberpfälzer Musikanten ist bis 23.00 Uhr befristet. Die Entschädigung für die Mithilfe der Freiwilligen Feuerwehr wird auf 400,00 Euro festgesetzt. Die Bediensteten des Marktes sowie die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr erhalten für Aufbau und Organisation sowie die Mitwirkung am Bürgerfest zwei Getränkemarken á ½ Liter und eine Essensmarke.
Für die Beteiligung am Bürgerfest wird eine Standgebühr in Höhe von 25 % des Reinerlöses aus Verkaufsgeschäften festgelegt.
Zu c)
Zum Bürgerfest 2017 wird Flosser Bier vom „Brauhaus Floß“ ausgeschenkt. Die Bierpreise werden auf 5,80 Euro/Liter bzw. 2,90 Euro/½ Liter festgelegt. Alkoholfreie Getränke werden zum Preis von 2,20 Euro/Flasche abgegeben.
Zu d)
Zum Bürgerfest wird die „Star Security“ gemäß kostengünstigsten Angebot vom 5. Juli 2017 beauftragt. Der Sicherheitsdienst wird mit 2 Personen von 19.00 Uhr bis Festende beauftragt.
Zu e)
Die Verwendung eines möglichen Erlöses aus dem Bürgerfest wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Abrechnung des Festes festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.07.2017 15:47 Uhr