Kreisfeuerwehrverband Mitgliedsbeiträge und Nacherstattung von Lehrgangsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 27.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 27.07.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bezug genommen wir auf den übermittelten Sachverhalt. Der Bürgermeister berichtet von seinen Kontakten zu Kolleginnen und Kollegen zu Nachbarkommunen. Auch hier wird der gegebene Sachverhalt als unschön bezeichnet und Kritik geübt. Grundsätzlich werden aber die Rechnungen für die Lehrgänge auch unter dem Aspekt der eingetretenen Verjährung anerkannt.

Sebastian Kitta (CSU/FL) spricht die Hoffnung aus, dass zukünftig derartige Vorgänge nicht mehr passieren. Für Robert Lindner (SPD) ist es eine Fairness diese Leistungen auch zu erstatten bzw. zu begleichen. Die Aktiven der Feuerwehren werden gebraucht und sind auf eine gute Ausbildung angewiesen. Heinz Kett (FDP/UB) hielt fest, Fehler wurden gemacht, aber die Freiwillige Feuerwehr im Ehrenamt ist viel zu wichtig um hier eine Begleichung der Forderung abzulehnen.

Beschluss

Die mit Schreiben vom 12. Juli 2017 für die Feuerwehren Floß und Bergnetsreuth aufgestellten Kosten für Lehrgänge in den Jahren 2007 bis 2013, sowie die nicht in Rechnung gestellten Beiträge des Kreisfeuerwehrverbandes der Jahre 2007 und 2008 werden anerkannt. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Gesamtbetrag in Höhe von 1.963,76 Euro in zwei getrennten Überweisungen unter den Stichworten Mitgliedsbeiträge Nacherstattung in Höhe von 373,76 Euro und Lehrgangsgebühren Nacherstattung in Höhe von 1.590,00 Euro, auf das Konto des Kreisfeuerwehrverbandes, IBAN: 77 7535 1960 0240 0063 46 der Vereinigten Sparkassen, zu begleichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 31.07.2017 13:42 Uhr