Bauleitplanung Aufstellung eines Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Sachstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 19.07.2017 beschließend 13
Nicht sichtbar
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Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 14.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf den übermittelten Sachverhalt. Zu Erläuterungen und für Fragen standen den Gremiumsmitgliedern, Herr Manuel Zwick, sowie Herr Josef Schieder, von den Zwick Ingenieuren Weiden, sowie Herr Stefan Prechtl, von der BeKoG Baulanderschließung, Weiden, zur Verfügung. Von Herrn Zwick wurden vier Baugebiete ausgesucht. Anhand dieser Gestaltungen sollte die mögliche Erschließung im Bereich „Im Wiesengrund“ verglichen werden und Anregungen in den zu erstellenden Bebauungsplan einfließen. Mit einem kleinen Bus des Unternehmens Bock, Waldthurn, wurden die Besichtigungen angefahren. Erste Station war das Baugebiet „Rumpler 3“ in Neustadt. Hier war eine übergeordnete Verkehrsführung ersichtlich. Die Erschließungsstraße mit Gehwegen, Grünstreifen und Parkbuchten, sowie eines gemeinsamen Geh- und Radweges ausgestattet. In diesem Baugebiet gab es aber auch Erschließungen ohne Grünstreifen und Parkbuchten, nur mit einem Gehweg. Die Ausführung war mit Betonpflastersteinen, die Straßenbeleuchtung Pilzleuten, mit LED Technik.

Als nächstes wurde ein Baugebiet in Neuhaus „Sonnenbühl“ besichtigt. Hier war eine 5,5m breite Fahrbahn und ein Mehrzweckstreifen von 1m, als Erschließungsstraße ausgeführt. Herr Stefan Prechtl erläuterte hier die damalige Erschließung der BeKoG, auch als Verkäufer der Grundstücke. Eine derartige Variante über einen Investor verursacht natürlich auch entsprechende Mehrkosten, die auf die Grundstücke umgelegt werden müssen. Zudem wird eine Vereinbarung zur Rücknahme nicht verkaufter Bauparzellen nach einem noch zu vereinbarenden Zeitraum eingeplant werden müssen. Ein sogenannter „Herzblatt“ im Baugebiet, wurde den Bewohnern angeboten. Bis dato wird dieser Platz nicht genutzt. Die Ausführung des Wendehammers und Hinweise zu kombinierten Parkplätzen wurden bei der Besichtigung angesprochen.

Als nächstes Baugebiet wurde der dritte Bauabschnitt „Bildbaum“ in Weiherhammer, in Augenschein genommen. Auch hier ist eine 6m Breite Erschließungsstraße mit einem 2, 5m breiten Geh- und Radweg vorhanden. Als Verkehrsberuhigung und optische Trennung, wurde in den Einfahrtsbereichen zu den Bauparzellen, eine ca. 10m lange Granitpflasterung gewählt. In den Seitenbereichen war die Straße ca. 4m Breit und ein 1,5m breiter Mehrzweckstreifen wurde umgesetzt. Auch waren optische Straßenverengerungen und sichtbare Aufstellung von Hydranten, für Feuerlöschzwecke, angebracht.

Bei den Besichtigungen kamen auch Fragen zur Fernwärmeversorgung zur Sprache, die sich auf Grund der jetzt gängigen Isolation der Häuser, als nicht rentabel für einen Betreiber darstellen werde, so die Erfahrungen der Fachleute. Die geplanten Hausanschlüsse der Stromversorgung reichen auch für die zukünftige mögliche Elektromobilität aus. Eine Ladestation bei möglich zentralen Parkplätzen kann angedacht werden. Eine Bebauung mit Doppelhäusern wird für dieses Flosser Baugebiet eher nicht in Frage kommen. Die Straßenführung im Baugebiet „Im Wiesengrund“ wird von den Ingenieuren auf Grund der Diskussionen in den nächsten Planentwürfen verdeutlicht ausgeführt. Die Hanglage kann in die Gestaltung mit einfließen. Weiter sollten Vorgaben sehr gering gehalten werden und sich in einem Baufenster wieder finden. Eine Regenwasserversickerung wird Geländemäßig nicht möglich sein. Deshalb werden die Planungen für eine Entwässerung im Trendsystem ausgeführt werden müssen.

Als letztes Vergleichsgebiet wurde eine Reihenhausbebauung mit sehr enger Straßenführung in Altenstadt a. d. Waldnaab in Augenschein genommen. Diese Art von Ausführung kann für Floss nicht in Betracht gezogen werden.

Die Fraktionen stellen die Wichtigkeit einer derartigen Besichtigung heraus. Die Beratungen können fortgesetzt werden, wenn entsprechende Planungsentwürfe der Zwick Ingenieure vorliegen. Manuel Zwick hielt fest, dass mit einem Zeitraum von gut sechs Monaten, zur Erstellung eines Bebauungsplanes, gerecht werden muss.

Datenstand vom 18.09.2017 14:17 Uhr