ISEK Phase II Städtebauliche Sanierungsbeauftragung Erlass einer Gestaltungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 02.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 02.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die interfraktionelle Sitzung, 25. Oktober 2017, Lfd. Nr. 427. In der Sitzung hatte sich Ulrich Greiner mit seinem Sohn, von den Greiner Architekten, Neustadt, vorgestellt. Den Greiner Architekten wurde mit Beschluss des Marktgemeinderates am 28. September 2017, Lfd. Nr. 764, der Auftrag als Sanierungsbeauftragter des Marktes erteilt. Herrn Greiner wurden die Unterlagen des Drehbuches Floß, im Verfahrens ISEK Phase I und II, übergeben. Herr Greiner wird sich in den nächsten Tagen in die spezielle Materie ISEK, Floß, einarbeiten und hat auch den Entwurf der Gestaltungssatzung des Marktes Floß zur Kenntnis genommen. Diese Gestaltungssatzung wird zukünftig große Bedeutung in der Ortssanierung erfahren. Deshalb soll die Beschlussfassung über diese Satzung erst nach einer weiteren Besprechung mit Ortsbegehung, zusammen mit den beauftragten städtebaulichen Beratern erfolgen. Dies wurde fraktionsübereinstimmend so besprochen. Alle Fraktionen sehen übereinstimmend ein positives Zusammenwirken des Sanierungsbeauftragten mit dem Markt Floß. Ebenso wurde festgehalten, einen passenden Ansprechpartner gefunden zu haben. Die Bürger sollen weiter im laufenden Verfahren einbezogen und auch unterrichtet werden. Der Erlass einer Gestaltungssatzung wird deshalb zurückgestellt, bis die entsprechenden Vorbesprechungen mit dem Sanierungsbeauftragten erfolgt sind.

Protokollanmerkung: Mit E-Mail vom 06. November 2017 hat Frau Annegret Michler, Städteplaner Leuninger & Michler eine Empfehlung mitgeteilt, nicht die Satzung zu ändern, sondern diese komplett durch eine neue Satzung zu ersetzen. Frau Michler bereitet einen Umgriff der Satzung des Sanierungsgebietes des Förderumgriffs und des Fassadenumgriffes vor und stimmt dies mit Frau BDin Regina Harrer, von der Regierung der Oberpfalz ab. Seitens einer Grafikerin des Büros wird hierzu auch eine grafische Auswertung mit Fotos aufgearbeitet. Damit, so Frau Michler, wird ein runder Abschluss erreicht, der auch für die Regierung zufriedenstellend sein wird.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 07.11.2017 11:18 Uhr