Gemeindliche Stellungnahme zu Bauanträgen
Errichtung einer Laternengaube mit Einliegerwohnung auf dem bestehenden Wohnhaus Rosenstraße 12, Flurnummer 930/9 Gemarkung Floß
Daten angezeigt aus Sitzung:
Marktrat, 28.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eheleute Andrea und Wolfgang Meier, An der Windschnur 5, Neustadt a.d. Waldnaab beantragen für die Flurnummer 930/9 Gemarkung Floß, Rosenstraße 12, die Errichtung einer Laternengaube mit Einliegerwohnung auf dem bestehenden Wohnhaus.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ziegelhütte und es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Deshalb ist ein Einvernehmen zu einer Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Da der Bebauungsplan Ziegelhütte schon mehrfach mit Befreiungen versehen wurde und sich in der Rosenstraße beim gegenüberliegenden Anwesen ebenfalls ein ähnlicher Gauben-Aufbau genehmigt wurde und erfolgt ist, sollte auch diesem Bauvorhaben das entsprechende Einvernehmen sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.
Heinz Kett (FDP/UB) macht den Hinweis, dass Bebauungspläne des Marktes, die nicht mehr zeitgemäß erscheinen, gegebenenfalls aufgehoben werden sollten.
Beschluss
Der Errichtung einer Laternengaube mit Einliegerwohnung auf dem bestehenden Wohnhaus Rosenstraße 12, Flurnummer 930/9 Gemarkung Floß wird das Einvernehmen erteilt und eine Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzunge
n des Bebauungsplanes erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2018 09:22 Uhr