Bauleitplanung BPlan Bebauungsplan "Im Wiesengrund" Abwägung eingegangener Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Im Wiesengrund“ erfolgte in der ersten Auslegung vom 23.02.2018 bis 23.03.2018, sowie in der erneuten Auslegung mit den Änderungen in der Zeit vom 07.07.2018 bis 06.08.2018. Bei der ersten Auslegung sind zwei Hinweise, Einsprüche oder betitelt als Widersprüche zum Bebauungsplan von Bürgern eingegangen. Es sind dies mit Schreiben vom 19.02.2018, Frau Stefanie Schultes, Kalmreuther Weg 17, Floß und mit Schreiben vom 23.03.2018, Herr Gert Münchmeier, Im Wiesengrund 4, Floß.

Frau Schultes will einen Erschließungsanschluss ihres Grundstückes auf der Flurnummer 1143/2 Gemarkung Floß. Dies würde die grundsätzlich vom Markt beschlossenen Planungen komplett abändern, eine Bebauung der Parzelle 21 in dieser Art und Weise nicht möglich machen, sowie durch die Straßen-Zuwegung eine Verteuerung der Gesamtkosten mit sich bringen, die auf alle Parzellen umgelegt werden müsste. Der Marktgemeinderat hat sich mehrfach mit diesem Einwand beschäftigt und festgehalten, dass diesem Anliegen in der Planung für das Baugebiet „Im Wiesengrund“ auch in der geänderten Fassung vom 28.06.2018 nicht nachgekommen werden kann.

Herr Gert Münchmeier hat sich mit Schreiben vom 23.03.2018 mit vier Punkten gegen die aufgestellte Planung ausgesprochen. Für ihn ist die Straße zu schmal. Er kritisiert zu wenige Stellplätze, die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes ist nicht erkennbar und damit fraglich. Weiterhin kritisiert der Bürger, dass die Vergabe über eine Verwertungsgesellschaft ein schlechtes Geschäft für den Bürger darstellt. Weiter verweist Herr Münchmeier auf die Streichung des Halbsatzes „für kleine und mittlere Beherbergungsbetriebe gemäß der Baunutzungsverordnung“. Die Streichung der Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben ist in der Änderung vom 28.06.2018 erfolgt. Bezüglich der weiteren Einwendungen können den Hinweisen von Herrn Münchmeier in der Abwägung nicht näher getreten werden. Die straßenmäßige Erschließung ist mit dem Landratsamt, Kreisbauamt, und den Fachstellen abgeklärt und entspricht den Erfordernissen der Planung in diesem Bereich. Das Gesamtprojekt ist aus Zukunftssicht des Marktes erforderlich, ökonomisch und ökologisch richtig und kann nicht auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung gestellt werden. Die Möglichkeit, eine Erschließung über einen Erschließungsvertrag seitens des Marktes in Angriff zu nehmen und zu regeln, ist eine Festlegung des Gremiums.

Mit Schreiben Eingang 03.08.2018 hat Herr Bernhard Hofmann, Ritzlersreuth 3, festgehalten, dass die in der erneuten Auslage vorgesehene Zufahrt zu seinem Grundstück 1172 Gemarkung Floß schlechter ist als der vorherige Vorschlag. Der Mehrverbrauch an Fläche ist unnötig und das Verschieben der Einfahrt erschwert das Befahren mit den landwirtschaftlichen Maschinen.
In diesem Fall kann auch wieder der ursprüngliche Vorschlag angenommen werden. Am Mittwoch, 08.08.2018, hat eine Ortsbegehung mit dem Planungsbüro Zwick und Herrn Hofmann stattgefunden. Dabei ging es auch aus planerischer Sicht um die Drainagen und das Oberflächenwasser. Dem Einwand von Herrn Hofmann wird abgeholfen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat hat in der Bauleitplanung zum Bebauungsplan „Im Wiesengrund“ die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Die Abwägung zu den eingegangenen Hinweisen und Anträgen ist anliegend aufgeführt und wird zum Beschluss erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr