Geordnete bauliche Entwicklung im Ortsteil Kalmreuth Beratung über den Erlass einer Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 28.06.2018 ö beschließend 3
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 5
Nicht sichtbar
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss (Markt Floß) Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 04.10.2018 beschließend 14
Haupt- und Finanzausschuss (Markt Floß) Haupt- und Finanzausschuss 15.11.2018 beschließend 19
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 29.11.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bezug genommen wird auf die Beratungen in der Sitzung des Marktgemeinderates am 28.06.2018, lfd. Nr. 960. In Vollzug der Sitzung wurde Kreisbaumeister Werner Kraus um eine Stellungnahme zu den Beratungen der Ortsgemeinschaft Kalmreuth gebeten. Das Landratsamt, Sachgebiet 42, Herr Willibald Wirth hat dazu eine Stellungnahme mit E-Mail vom 10.07.2018 abgegeben. Der Kreisbaumeister hat festgehalten, dass das Überspringen der Gemeindeverbindungsstraße Floß – Kalmreuth eine Zäsur darstellt und so nicht Genehmigung finden könne. Der bereits übermittelte Entwurf der Satzung nach §35 Abs. 6 BauGB über die Zulässigkeit im Außenbereich von Kalmreuth hat keine Einwände seitens der Fachaufsicht gefunden. Mit E-Mail vom 09.08.2018 hat der Kreisbaumeister die Planungen für einen möglichen Umriss des Geltungsbereiches vorgelegt und auch einen Hinweis auf die Stromoberleitung gegeben. Der Umriss des Kreisbaumeisters wurde in der Sitzung zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister kündigte die Fortsetzung der Beratung für die interfraktionelle Sitzung am 16.08.2018 an.

Beschluss

Mit der aufgezeigten Vorgehensweise besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr