Ausrüstung der Feuerwehr Zweckvereinbarung zur Wartung der Atemschutzgeräte mit der Stadt Weiden i.d. OPf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktrat, 09.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktrat (Markt Floß) Marktrat 09.08.2018 ö beschließend 9

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.06.2018 hat die Stadt Weiden i.d.OPf., Atemschutzpflegestelle, den bestehenden Vertrag für die Wartung der Atemschutzgeräte der Freiwilligen Feuerwehr Floß gekündigt. Die Kündigung wird mit Steuerrechtsänderung begründet. Mit gleichem Schreiben hat die Stadt Weiden eine Zweckvereinbarung vorgelegt, mit der die weitere Betreuung und Prüfung der Atemschutzgeräte geregelt ist. Die Zweckvereinbarung enthält eine Präambel über die Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis des abwehrenden Brandschutzes und der Sicherstellung der technischen Hilfeleistung. Die Atemschutzwerkstätten sollen dabei von den Feuerwehren einer kreisfreien Gemeinde oder des Landkreises gemeinsam genutzt werden. Die Zweckvereinbarung enthält auch die Bestandteile der Kostenerstattung. Der Bürgermeister hat die Kündigung des Vertrages und die neue Zweckvereinbarung Feuerwehrkommandant Felix Müller zur Kenntnis gegeben. Kommandant Müller hat die Vereinbarung zur Kenntnis genommen und im Führungskreis auch mögliche Alternativen geprüft. Die Zusammenarbeit im Bereich des Atemschutzes mit der Prüfung und Befüllung der Gerätschaften war in der Vergangenheit mit der Feuerwehr Weiden reibungslos und hervorragend. Kommandant Müller bittet um Zustimmung zu dieser neuen Zweckvereinbarung. Die Stadt Weiden hat um Rückantwort bis 31.08.2018 gebeten.

Beschluss

Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der neuen Zweckvereinbarung gemäß KommZG zwischen der Stadt Weiden i.d. OPf. und dem Markt Floß, gültig ab 01.01.2019, für die Feuerwehr Floß als Geräteeigentümer ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2018 09:25 Uhr